Allgemeine Bauartnehmigung für Brandschutzgehäuse

in Verbindung mit Integral IP MX und CX

Für das Brandschutzgehäuse in der Ausführung als Wandverteiler liegt nun die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt als Verteiler für elektrische Leitungsanlagen vor. Diese gilt für Brandmeldeanlagen mit Alarmierung und einem Funktionserhalt von 30 Minuten. 

Der Regelungsgegenstand umfasst dabei das Brandschutzgehäuse mit einer eingebauten Brandmelderzentrale Integral IP MX oder Integral IP CX für den Anwendungsbereich gemäß der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR (Abschnitt 5.2.2b).

Die allgemeine Bauartgenehmigung ist daher ab sofort vorzulegen und ersetzt die bisher üblichen Nachweise eines geeigneten Leergehäuses in Verbindung mit dem Prüfbericht einer Materialprüfungsanstalt. Dies bedeutet vollste Abnahme- und Investitionssicherheit.

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