Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Bereich Rauchfrüherkennung in raumlufttechnischen Anlagen.
Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Beschleunigt durch eine raumlufttechnische Anlage gelangt dieser Rauch dann in Gebäudebereiche, die vom Brand nicht direkt betroffen sind. Diese Rauchgase liegen bei der Entstehung weit unter 72°C und können nur von Rauchschaltern erkannt werden.
Die Musterhochhausrichtlinie (HochhausRL Fassung Mai 1981) besagt, dass Lüftungsanlagen so angeordnet oder ausgebildet sein müssen, dass Feuer und Rauch nicht in Treppenräumen, andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können.
In der Musterbauordnung (MBO) Fassung 2002 im § 14 Brandschutz und § 41 Lüftungsanlagen, sowie in der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) Fassung 2005 sind die wesentlichen Anforderungen für den Brandschutz von Lüftungsanlagen festgelegt. In den jeweiligen Bundesländern ist im Speziellen die entsprechende LüAR zu berücksichtigen.
In der DIBt-Zulassung der jeweiligen Rauch- bzw. Brandschutzklappe. Die Hekatron Zulassung Z-78.6-177 ist zum Einsatz als zusätzliche Rauchauslöseeinrichtung für alle bauaufsichtlich zugelassenen Brand- bzw. Rauchschutzklappen geeignet.
Ausgenommen sind lediglich Lüftungsanlagen in Wohngebäuden mit weniger als zwei Wohnungen.
Eine Rauchauslöseeinrichtung ist ein Gerät oder eine Gerätekombination, die den bei der Entstehung eines Brandes auftretenden Rauch möglichst früh detektiert.
Die Rauchauslöseeinrichtung besteht in der Regel aus einem oder mehreren Branderkennungselementen (Rauchschalter, wie z.B. Lüftungsrauchschalter LRS) und einem Netz- und Auslösegerät (z.B. LRZ Basis). Der Lüftungsrauchschalter erkennt den Rauch, gibt das Signal an das Netz- und Auslösegerät weiter, welches daraufhin den Federrücklaufmotor der Brand- und Rauchschutzklappe oder die Lüftungsanlage ansteuert.
Ist ein Lüftungsrauchschalter an einer Brand- oder Rauchschutzklappe angeschlossen, werden bei Raucherkennung die Klappen geschlossen. Im Regelfall sollte dann auch die Lüftungsanlage komplett ausgeschaltet werden. Der weitere Betrieb der Anlage bei einer Raucherkennung ist nur sinnvoll, wenn dies der Rauchausbreitung entgegenwirkt und unzulässige Druckverhältnisse sicher ausgeschlossen werden können. Hierfür müssen mindestens die Umluftklappen geschlossen werden. Hier ist das Brandschutzkonzept zu beachten!
Die Lüftungsrauchschalter LRS 01, 02, 03 und 04 Ex arbeiten mit einer 24 V Gleichspannung. Ein Betrieb mit 24 V Wechselspannung ist mit dem LRS 02 und dem LRS 03 zusätzlich möglich, da diese eine Gleichrichterplatine integriert haben. Das LRS 230V wird mit 230V AC betrieben.
Eine Kürzung des Einlassrohres ist auf Minimum 5 Löcher erlaubt. Ausnahme ist die DIBt-konforme Ansteuerung der Brand- bzw. Rauchschutzklappe.
Da Kaltrauch in einem Kanal mit einem Temperaturmelder nicht detektiert werden kann.
Ja, das Lüftungs-Rauchschalter-System LRS 04 Ex von Hekatron ist der bisher einzige Rauchschalter zur Rauchfrüherkennung und Ansteuerung von raumlufttechnischen Anlagen im Ex-Bereich. Der LRS 04 Ex ist ATEX zugelassen und kann in den Ex-Zonen 1 und Zone 2 eingesetzt werden.
Der Abstand der Lüftungsrauchschalter von Einbauten, Bögen etc. in Lüftungskanälen sollte zu mindestens 3-mal dem Querschnitt des Kanals entsprechen. (Siehe auch Montageanleitung)
Lüftungsrauchschalter wie unsere LRS, können gemäß VdS an Kanälen angebracht werden mit einem Querschnitt bis maximal 1 m.
Eine optimale Überwachung sieht hier zwei LRS vor.
Der Rauchschalter sollte an einer Stelle platziert werden, bei der die Verunreinigung der Sensorik am geringsten ist und somit ein frühzeitiger Melderaustausch, aufgrund von Verschmutzung und Betauung der Messkammern, ausgeschlossen werden kann. Je höher die relative Luftfeuchtigkeit der Luft ist, desto schneller erreicht sie beim Abkühlen den Taupunkt und Wasser kondensiert. Je höher der Temperaturunterschied zwischen den Oberflächen und der Umgebungsluft ist, desto stärker ist die Neigung zur Betauung bzw. zum Beschlagen. Die Reflektionen des Lichtstrahls in der Messkammer können, aufgrund der Betauung bzw. Verschmutzung des Rauchschalters, auch zu einem Täuschungsalarm führen.
Zur direkten Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen dürfen gemäß DIBt nur bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden, wie z.B. das LRS 03 mit der LRZ Basis bzw. das LRS 230V mit der Zulassungsnummer Z-78.6.177.
Der Einsatz von Lüftungsrauchschaltern im Außenbereich ist nicht zulässig. Die Lüftungs-Rauchschalter-Systeme LRS 01, 02 bzw. 03 haben eine Schutzart von IP-54. Eine Betauung der Messkammer des Rauchschalters ist auszuschließen. Die Reflektionen des Lichtstrahls in der Messkammer können aufgrund der Betauung bzw. Verschmutzung des Rauchschalters zu einem Täuschungsalarm führen. Alternativ kann für Einbauanforderungen dieser Art der Kanal-Rauchschalter ORS 144K eingesetzt werden, da dieser direkt im Kanal montiert wird.
Die Hekatron Lüftungs-Rauchschalter-Systeme können bei Luftgeschwindigkeiten von 1 bis 20 m/s eingesetzt werden.
Ja, mit einem Netzgerät wie z.B. der LRZ Basis können mehrere Lüftungsrauschalter gleichzeitig betrieben werden. Bitte beachten Sie dabei die maximale Stromaufnahme bzw. den Anzugsstrom der Brandschutzklappen und das Brandschutzkonzept.
Im Brandschutzkonzept des jeweiligen Objektes und in den unterschiedlichen Verordnungen (LüAR, MBO) wird die Überwachung durch Lüftungsrauchschalter festgelegt.
Die Lüftungsrauchschalter sollten in der Zuluft montiert werden, da sie dort vor Umwelteinflüssen (Betauung, Minusgrade etc.) geschützt sind. Auch hier ist das jeweilige Brandschutzkonzept zu beachten.
Der optische Kanal-Rauchschalter ORS 144 K mit dem Sockel 143 A bzw. 143 AF bietet sich bei Kanälen an, die von durchschnittlich großen Personen mühelos betreten werden können.
Überströmöffnung dürfen nur von Rauchauslösevorrichtungen gesteuert werden, wenn die Rauchauslösevorrichtung in der Zulassung/Anerkennung der Überströmöffnung aufgeführt ist.
Grundsätzlich empfiehlt sich, keine Lüftungsrauchschalter direkt im Küchenabluftkanal einzusetzen, da die fetthaltigen Rückstände den Lüftungsrauchschalter nach kurzer Betriebsdauer stark verschmutzen würden. Beachten Sie die Zulassung der Brandschutzklappe, ob diese für Küchenabluft geeignet ist. Vergleichen sie das Brandschutzkonzept und besprechen sie sich mit dem Fachplaner, ob eine Raumüberwachung statt der Lüftungsüberwachung mit dem Rauchaltern ORS 142 sinnvoll ist.
In kleinen Lüftungskanälen kommt der Kanal-Rauchschalter ORS 144K mit dem Sockel 163 KA zum Einsatz.
Die lüftungstechnischen Ein- und Austritte von Lüftungszentralen müssen laut der MLüAR mit Brandschutzklappen und Rauchauslöseeinrichtungen überwacht werden.
Ausnahmen:
Standard-Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen sind hier nicht einsetzbar, da die Funktionsweise durch Fettablagerungen beeinträchtigt wird. Es sind verschiedene Brandschutzklappen speziell für gewerbliche Küchenabluft erhältlich.
Die Alarmspeicherung wird benötigt, wenn bei Auslösen des Rauchschalters die Lüftungsanlage nicht automatisch angesteuert werden soll. Die Quittierung des ausgelösten Rauchschalters erfolgt entweder über die externe Spannungsunterbrechung oder über den integrierten Resettaster am Lüftungsrauchschalter.
Die Lüftungs-Rauschalter-Systeme LRS 01 und LRS 02 sind alarmspeichernd.
Im LRS 03 bzw. LRS 230V ist der ORS 220, im LRS 04 Ex ist der ORS 221Ex eingebaut, die sich automatisch wieder zurücksetzen wenn sich kein Rauch mehr in der Messkammer befindet, verfügen jedoch über keine Alarmspeicherung. Die Alarmspeicherung erfolgt bei diesen Produkten z.B. über das Netzgerät LRZ Basis direkt.
Die maximale Belastung ist 30 V DC bei 1A.
Über das Netzgerät LRZ Basis bzw. die Feststellanlagen Dose FAD 01 können direkt 230 V AC 5A geschaltet werden.
Im Regelfall bei der Abnahme der gesamten Lüftungsanlage.
Lüftungsanlagen müssen generell durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige geprüft werden. Dies ist in Baden-Württemberg durch die Versammlungsstättenverordnung und in den anderen Bundesländern durch die Prüfverordnung geregelt.
Diese sollten mindestens einmal jährlich gewartet werden.
Die optische Betriebsanzeige am Rauchschalter zeigt über die verschiedenen Farben und Blinkfrequenzen den jeweiligen Zustand des Lüftungsrauchschalters an.
Grün = Betrieb
Gelb (langsam blinkend) = leicht verschmutzt
Gelb (schnell blinkend) = stark verschmutzt
Rot = Alarm.
Sonderbrandmelde-Seminar M4.3
Bei der Überwachung und Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen muss die Zulassung beachtet werden. Je nach Kanalquerschnitt kann das System LRS oder der ORS 144K mit dem entsprechenden Sockel verwendet werden.
Ja, der Alarm kann direkt über den Rauchschalter oder das Netzgerät weitergeben werden. Über die Rauchschalter-Zustands-Anzeige RZA 142 lassen sich sämtliche Betriebszustände (siehe Punkt 5.2) des Rauchschalters über potenzialfreie Kontakte z.B. an eine Gebäudeleittechnik weiterleiten.
Der Rauchschalter zeigt über die farbige LED die unterschiedlichen Betriebszustände an. Spätestens bei einem langsamen gelben Blinken sollte der Melder ausgetauscht werden.
Hekatron empfiehlt den Austausch der Lüftungsrauchschalter nach einer Betriebszeit von maximal 8 Jahren. Dies kann aber auf Grund von äußerlichen Einflüssen schon früher notwendig sein. Wichtig: Die Messkammer darf nicht eigenständig geöffnet und gereinigt werden.
Die Lüftungsrauschalter müssen verschiedenste Testbrände bei der offiziellen Prüfstelle erkennen und zuverlässig auslösen. Das Ansprechverhalten für die implementierte Sensorik sind fest definiert und der Rauchschalter bei der Produktion gemäß Vorgabe kalibriert worden, eine Justierung vor Ort ist deshalb nicht möglich.
Je höher die Klassifizierung der Luft in der Lüftungsanlage, z.B. „ODA 2 - Außenluft mit hoher Konzentration an Staub oder gasförmiger Verunreinigungen“, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Rauchschalter auf Grund von Verschmutzungen schneller gewechselt werden müssen, als dieses bei ODA 1 klassifizierter Außenluft der Fall wäre.