Um die ordentliche Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr sicherzustellen, wird häufig von Landkreisen und Städten die Verantwortung für die Installation, den Betrieb und die Wartung der Übertragungseinheit (ÜE) sowie der Alarmempfangseinrichtung (AE) an einen Konzessionär übertragen. Dieser wird in der Regel von der Stadt oder dem Landkreis übergreifend für alle Aufschaltungen ernannt.
Aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Bundeskartellamtes, zur „Verfahrensweise Ausschreibung, Errichtung und Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen” (Aktenzeichen B7 – 30/07-1), bieten sich bereits heute in verschiedenen Städten und Landkreisen neue Möglichkeiten für die Betreiber von Brandmeldeanlagen.
Als Betreiber einer Brandmeldeanlage können Sie nun selbst entscheiden, wer für sie Installation, Betrieb, Störungsbeseitigung und Wartung der Übertragungseinheit (ÜE) übernehmen soll. Über den Konzessionär oder einen anderen Netzbetreiber wird Ihre Brandmeldeanlage dann bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Details hierzu entnehmen Sie bitte den für Sie gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB), oder erfragen diese bei Ihrem BMA-Errichterbetrieb vor Ort.
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