Normen und Richtlinien — Brandmeldesysteme und Sprachalarmierung

Durch den Einsatz unserer  Brandmeldeanlagen verkürzen Sie nicht nur die Detektions- und Alarmierungszeit, sondern auch die Information der Feuerwehr um ein Vielfaches. Dank der vielfältigen Möglichkeiten einer zusätzlichen Ansteuerung weiterer anlagentechnischer Anlagen und Einrichtungen (Brandfallsteuerungen) kann das Brandereignis außerdem positiv beeinflusst und eingedämmt werden. Selbstverständlich können unsere Brandmeldeanlagen auch ohne Aufschaltung zur Feuerwehr als Brandwarnanlage betrieben werden.

Insbesondere in Objekten, in denen sich viele und/oder ortsunkundige Personen aufhalten, unterstützen unsere  Sprachalarmierungsanlagen dabei, die Reaktionszeit der anwesenden Personen im Gefahrenfall durch die Wiedergabe von gezielten Anweisungen zu verkürzen und somit die Selbstrettung zu optimieren. Dabei können unsere Produkte dabei auch im Normalbetrieb des Gebäudes, z.B. für Hintergrundbeschallung oder Durchsagen, genutzt werden oder in weitere sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen wie bspw. Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) oder in die Fluchtweglenkung eingebunden werden.

Anwendungen

Werden in Brandschutzkonzepten Brandmelde- und/oder Sprachalarmierungsanlagen gefordert, werden diese in der Regel nach der Normenreihe DIN 14675 geplant, aufgebaut und betrieben. Die DIN 14675-1 beschreibt die Konzeptionierung, die Planung, den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen in verschiedenen Phasen. Diese Phasen werden in den Unterkapiteln 2.3 (Konzept) bis 2.8 (Änderung und Erweiterung) jeweils detailliert beschrieben. Basierend auf den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes fordert die DIN 14675-1 als Grundlage für die weitere Planung die Erstellung eines Brandmelde- und Alarmierungskonzepts. In dieses Konzept fließen neben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch versicherungstechnische Auflagen sowie die Bedürfnisse der Feuerwehr oder Hinweise zu Gebäudenutzung und Alarmorganisation ein. Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept, das auch während der Betriebsphase des Gebäudes die Grundlage für die regelmäßig durchzuführenden Begehungen darstellt, hilft bei Berücksichtigung der relevanten Punkte nicht nur, Täuschungsalarme im Betrieb zu reduzieren, sondern auch, Kosten bei Planung und Ausführung sowie Probleme bei der Abnahme zu vermeiden.

Die DIN 14675-1 gilt stets in Verbindung mit den Anwendungsnormen VDE 0833-1, VDE 0833-2 sowie VDE 0833-4. Während die VDE 0833-1 (Allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen) insbesondere die Vorgaben der DIN 14675-1 zu Betrieb und Instandhaltung ergänzt, konkretisiert die VDE 0833-2 vor allem die Konzeptionierung sowie die Planung und Projektierung. Darüber hinaus hebt die Fassung vom Oktober 2017 die Verantwortung des Betreibers hervor. Die VDE 0833-4 regelt die entsprechenden Punkte für Sprachalarmanlagen.

Die VdS-Richtlinie VdS 2095 legt darüber hinaus die Anforderungen für Planung und Einbau von versicherungstechnisch geforderten Brandmeldeanlagen fest. Sie gilt als eine der wichtigsten Anwendungsregeln für BMA außerhalb der Normung.

Weitere Informationen zu den relevanten Anwendungsnormen sowie zu den Neuerungen in Normung und Bauordnungsrecht erhalten Sie über unser vielfältiges Weiterbildungsangebot.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Seit dem 1. Juni 2024 ist die neue Fassung der DIN VDE 0833-4 - Norm für Sprachalarmanlagen gültig (Übergangsfrist für die alte Normfassung ist bis zum 30. November 2024 vereinbart).

DIN VDE 0833-4 gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Änderung und Betreiben von Sprachalarmanlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Fassung der Norm kann die VDE 0833-4 zukünftig auch für Anlagen angewandt werden, die ausschließlich manuell ausgelöst und nicht automatisch durch eine BMA angesteuert werden.

Neben der Änderung des strukturellen Aufbaus der Norm, wurden auch zahlreiche inhaltliche Aspekte geändert: So wurde beispielsweise das Thema Sprachverständlichkeit konkretisiert und der Anhang zur Messung des Sprachübertragungsindex intensiv überarbeitet. Auch die Brandfalldurchsage gewinnt durch die neue Fassung der Norm an Bedeutung. Des Weiteren wurde die Möglichkeit des Einsatzes von Aktivlautsprechern nach VDE V 0833-4-1 sowie für einige Anwendungsfälle ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Auch die Anforderungen an die Energieversorgung wurden überarbeitet. Die Festlegung zur Ausführung der Schnittstelle zwischen BMA und SAA wurden gestrichen und durch allgemeine Festlegungen ersetzt.

Die Änderungen machen es für Anwender erforderlich, sich umfassend mit dem neuen Dokument zu befassen.

Zur Norm DIN VDE 0833-4

Der Markt stellt vermehrt Anforderungen, Sicherheitssysteme in vorhandene bzw. neu zu errichtende und gemeinsam genutzte IT- Netzwerkinfrastrukturen einzubinden. Dabei kann die Vernetzung grundsätzlich innerhalb von Systemen und von Systemen untereinander - auch gewerk- bzw. herstellerübergreifend - erfolgen.

Diese Leitlinie (keine Norm) soll es ermöglichen, Netzwerkinfrastrukturen zur Vernetzung von Sicherheitssystemen (z.B. Brandmeldeanlagen) zu nutzen oder neu zu errichten, sofern sie die Anforderungen und Schutzziele der angeschlossenen Sicherheitssysteme erfüllen.

Die Vielfalt der möglichen Ausführungen eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks (z. B. Netzwerkinfrastrukturen) lässt eine allgemein gültige Vorgabe an die Planung und Installation nicht zu. Daher soll dieser neue Leitfaden für alle Beteiligten (z.B. Hersteller, Planer, Errichter, Systemintegrator und Betreiber) eine Hilfestellung zur Konzeption, Realisierung und für den Betrieb eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks sein.

Neben einer Darstellung der erforderlichen Verantwortlichkeiten und Rollen werden Hinweise zu Planung, Aufbau und Betrieb von Netzwerken für Sicherheitssysteme gegeben. Im Anhang werden hilfreiche Checklisten für die Vernetzung von Sicherheitssystemen zur Verfügung gestellt sowie Beispiele für Netzwerktopologien dargestellt.

Zur VDE-Leitlinie

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat Mitte April eine neue Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Hierauf macht Hekatron Brandschutz aufmerksam. Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert.

Die Änderungen bringen Klarheit in Themen, die in der Fachwelt in den letzten Jahren zu verschiedenen Interpretationen geführt haben. So ist nun unmissverständlich beschrieben, dass Brandwarnanlagen nicht die Aufgaben von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen übernehmen können. Auch wird deutlicher als bisher wird dargestellt, dass Alarmierungsanlagen auch als Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion ausgeführt werden können.

Neue Fußnoten in der Tabelle mit den wesentlichen Merkmalen für Bauprodukte von Brandmeldeanlagen zeigen, dass gewisse Merkmale nicht immer, sondern in Abhängigkeit der Nutzung oder des konkreten Anwendungsfalls erforderlich sind.

„Auch wenn viele Fachplanende und Errichtende mit dem Thema und den Zusammenhängen nach wie vor überfordert sind und das Regelwerk nur schwer durchschaubar ist, stellen die Änderungen durchaus eine Konkretisierung und Klarstellung gegenüber den vorherigen Fassungen dar“, erläutert Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Er rät allen am Bau Beteiligten, sich mit den Inhalten und insbesondere der Systematik der MVV TB vertraut zu machen. Hekatron Brandschutz bietet hierzu entsprechende Schulungen an und informiert in seinem Newsletter über bauordnungsrechtliche und normative Änderungen.

In einigen Bundesländern gilt die neue Fassung aufgrund von dynamischen Verweisen im Landesbaurecht direkt. Die meisten Bundesländer müssen die neue Fassung jedoch erst einmal ins Bauordnungsrecht überführen.

Zur MVV TB 2023/1

DIN EN 54-1 definiert Begriffe, die für alle Normen dieser Normenreihe EN 54 gelten. Sie wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und im August 2021 neu veröffentlicht. Im Zuge der Überarbeitung wurden neue Begriffe aufgenommen sowie vorhandene Begriffsdefinitionen angepasst / konkretisiert. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch ein zusätzlicher Anhang (Anhang B) mit Beispielen für verteilte BMZ, verteilte SAZ und Netzwerke von Zentralen aufgenommen.

DIN EN 54-1 beim Beuth-Verlag

Hinweis: Die Begriffsdefinitionen können auch kostenfrei über die DIN-Terminologiedatenbank abgerufen werden.

Kostenfreie DIN-Terminologiedatenbank

Normative Anforderungen, rechtliche Zusammenhänge und Empfehlungen für den praktischen Einsatz

Dieses Merkblatt wurde gemeinsam von ZVEI und BHE veröffentlicht. Es befasst sich mit der Feuerwehr-Einsprechstelle nach DIN 14664 als Bestandteil einer Sprachalarmanlage. Es richtet sich sowohl an Planer und Errichter von Sicherheitstechnik als auch an Auftraggeber, Behörden (insbesondere Feuerwehren und Bauaufsichten), Betreiber und Sachverständige.

Bezogen auf die Feuerwehr-Einsprechstelle ergeben sich in der praktischen Anwendung Fragestellungen, weil Anforderungen an das Design und die Funktionen einer Einsprechstelle einerseits in der DIN EN 54-16 und andererseits ins der DIN 14664 unterschiedlich definiert sind. Dies kann dazu führen, dass eine strikt normkonforme Realisierung einer FES nach DIN 14664 im Einklang mit anderen relevanten Normen nicht möglich ist.

Das Merkblatt soll o.g. Zielgruppen dabei unterstützen, diesen Sachverhalt bewerten zu können sowie praktikable Lösungen zu finden.

Merkblatt ansehen

VdS-Richtlinie 2496

Die VdS-Richtlinie 2496 gilt für die Ansteuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen durch Brandmeldeanlagen. Sie beinhaltet u.a. gerätespezifische Voraussetzungen für eine verlässliche Installation und bieten präzise Vorgaben für die zuverlässige Kommunikation zwischen Brandmeldung und Löschanlage. Ein wichtiger Fokus liegt auf der "Standard-Schnittstelle Löschen" sowie auf der Direktansteuerung von Alarmventilen in Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen.


In der nunmehr 5. Überarbeitung der Richtlinie wurden die Inhalte auf den Kern der Ansteuerung von Feuerlöschanlagen reduziert. Redundanzen mit Anforderungen aus anderen Richtlinien wurden entfernt.


Neu sind u.a. die Funktionsmatrix, die die delegierbaren Funktionen einer Feuerlöschanlage an die Brandmeldetechnik darstellt, sowie Ergänzungen zum Thema "Feuerwehrbedienfeld und Löschanlage". Weiterhin wurde der Anwendungsbereich der Richtlinien um die Ansteuerung von z.B. Aerosol-Feuerlöschanlagen ergänzt. Eine weitere Zusatzmeldung auf der ‚Standard-Schnittstelle-Löschen‘ erleichtert zukünftig die Kommunikation zwischen Brandmelde- und Feuerlöschtechnik. Auch wurden Schemata sowie konkrete Vorgaben ergänzt, aus denen hervorgeht, was Errichter u.a. bei Gas-, Sprühwasser-, Schaum- und weiteren speziellen Löschanlagen beachten sollten.

Um die Anforderungen der VDE 0833-1 an Personen im Umgang mit Brandmeldeanlagen zu verdeutlichen, hat der ZVEI 2015 das Merkblatt 33006 veröffentlicht. Dieses Merkblatt stellt die Aufgaben und Qualifikationen des Betreibers, der eingewiesenen Person, der sachkundigen Person sowie des Instandhalters übersichtlich dar. 

Zum Merkblatt

Die Unternehmensberatung Wenzel bietet auf ihrer Website eine Datenbank mit über 500 technischen Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen im PDF-Format an.

Zur Datenbank

Die Unterscheidung von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen und Irritationen. Das neu überarbeitete Merkblatt aus dem Fachverband Sicherheit des ZVEI bietet eine strukturierte Übersicht der Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen. Diese Abgrenzung soll Anwendern mehr Sicherheit für Entscheidungen bei der Forderung, Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Überwachung von Gebäuden im Hinblick auf Brände geben. Das Merkblatt des ZVEI wird vom BHE mit unterstützt.

Zum Merkblatt

Dieser Leitfaden soll bei der Auswahl und Planung von Anlagen zur Alarmierung im Gefahrenfall mittels Sprachdurchsagen in Deutschland unterstützen, die für das jeweilige Bauvorhaben zutreffende Anwendungs- bzw. Systemnorm auszuwählen und die Unterschiede in der Anwendung der einzelnen Normen aufzeigen. Er geht dabei neben der VDE 0833-4 und der EN 50849 auch auf die VDE V 0833-4-32 ein.

Zum Merkblatt

Das Dokument ordnet den Meldertausch nach DIN 14675-1 in den rechtlichen Kontext ein und geht dabei u.a. auf die Verkehrssicherungspflichten und den „Bestandsschutz“ ein. Ferner enthält es ein Formular zur Haftungsabgrenzung von Errichtern für den Fall, dass Betreiber den Meldertausch nicht durchführen lassen. Das Faktenblatt kann kostenlos unter www.mission-meldertausch.de heruntergeladen werden.

Zum Faktenblatt - Meldertausch

Die Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik (LGB) des ZVEI hat auf Grundlage der DIN VDE 0833-4 und DIN EN 50849/VDE 0828-1 einen überarbeiteten Vorschlag für ein "Protokoll zur Prüfung und Abnahme von Sprachalarmanlagen (SAA) und elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS)" erarbeitet.

Das Prüf-und Abnahmeprotokoll hat das Ziel, eine einfache, standardisierte Vorgehensweise und Dokumentation bei Prüfungen und Abnahme zu erfüllen. Die neue digitale Fassung des Protokolls kann direkt vom Nutzer innerhalb des PDFs ausgefüllt und abgespeichert werden. 

Zum Protokoll

Das Dokument ist als Checkliste im *.doc-Format aufgebaut und enthält die wichtigsten Inhalte des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes. Es kann für einfache Gebäude als Vorlage herangezogen werden, sollte jedoch um die Alarmorganisation ergänzt werden. Die Vorlage kann kostenlos heruntergeladen werden.

Zum Download

Mitte 2017 wurde ein verbandsübergreifendes Merkblatt zu Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen veröffentlicht. Dieses Merkblatt stellt eine gute Zusammenfassung der wesentlichen Tätigkeiten während des Betriebs von Brandmeldeanlagen dar. Es eignet sich insbesondere für Abstimmungen zwischen Betreibern und Instandhaltern.

Zum Merkblatt

Dienstleistungen

Die Anforderungen an Fachfirmen für Brandmeldeanlagen sind seit April 2018 in einer eigenen Norm, der DIN 14675-2 geregelt. Die Aufteilung der bisherigen DIN 14675 basiert auf einem Beschluss des beim DIN angesiedelten Rates Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Demnach sind Anforderungen an die Konformitätsbewertung in rein nationalen Normen nur noch durch ein separates, unabhängig anwendbares Dokument zulässig.

Die DIN 14675-2 setzt die Anforderungen der DIN EN 16763 bezogen auf Brandmeldeanlagen in Deutschland um. Diese europäische Norm legt für Dienstleistungen an Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen ein europaweit einheitliches Mindestqualitätsniveau fest – durch grundlegende Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen selbst und an die Kompetenz der involvierten Mitarbeiter. Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen im Sinne dieser Norm sind bspw. Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen einschließlich der Alarmübertragung, für die der Dienstleister den Auftrag hat, sowie ortsfeste Feuerlöschanlagen und die Kombination der vorgenannten Anlagen.

Gemäß DIN 14675-1 sollen Leistungen für die Phasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung durch eine Fachfirma erbracht werden. Die DIN 14675-2 legt nun konkrete Bewertungsmaßstäbe für solche Fachfirmen fest und sorgt damit für eine vergleichbare Qualität in der Dienstleistungserbringung.

Neben der Zertifizierung als Fachfirma nach DIN 14675-2 ist eine darüberhinausgehende Zertifizierung als VdS-anerkanntes Errichterunternehmen möglich. Ein Errichterunternehmen, welches VdS-anerkannt ist, stellt sicher, dass bei Gefahrenmeldeanlagen wie beispielsweise Brandmeldeanlagen die betreffenden VdS-Richtlinien eingehalten werden. Die Zertifizierungsstelle von VdS-Schadensverhütung bietet den Errichterunternehmen für Gefahrmeldeanlagen ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Es haben diejenigen Errichterunternehmen Zugang zum Anerkennungsverfahren, die in Lage sind, die Leistungen Planung/Projektierung, Montage/Installation sowie die Instandhaltung von Gefahrmeldeanlagen zu erbringen.

Hekatron unterstützt Sie durch sein umfangreiches Weiterbildungsprogramm bei der Prüfung zur verantwortlichen Person für BMA und SAA. Diese Prüfung ist eine der Voraussetzungen für Ihre Zertifizierung als Fachfirma. Die vollständigen Informationen zum Zertifizierungsprogramm des Verbands akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Zertifizierung von VdS anerkannten Errichterunternehmen erhalten Sie in der VdS Richtlinie 3403. Auch für die Prüfung zur Hauptverantwortlichen VdS-Fachkraft für Brandmeldeanlagen bieten wir Ihnen entsprechende Weiterbildungen an.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 stellt unter Bezugnahme auf die HOAI und die VOB/C Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, der Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu erstellen sind.

In der Richtlinie wird neben einer Kurzbeschreibung der einzelnen Phasen (von der Vorplanung bis zu den revisionsunterlagen) verdeutlicht, wie die im Rahmen der Projektabwicklung zu erstellenden Unterlagen für die beteiligten Kreise (z.B. Bauherrn/Auftraggeber, Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Betreiber) inhaltlich beschaffen sein müssen.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst, in denen der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben wird.

Insbesondere die in den jeweiligen Tabellen unter 2.1 dargestellten "Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungsphase" können für Fachplaner und Facherrichter eine gute Argumentationsgrundlage bieten, wenn bspw. das Brandschutzkonzept nicht als Grundlage für die Planung einer Anlage vorliegt.

Bezogen auf die von Hekatron Brandschutz vertriebenen Komponenten sind folgende Dokumentationstabellen relevant:

  • KG 450, Anlagengruppe 5: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460, Anlagengruppe 6: Förderanlagen
  • KG 474, Anlagengruppe 7: Feuerlöschanlagen


Die Richtlinie ist aktuell in der Fassung vom Mai 2008 gültig. Im Juli 2020 wurde nun ein überarbeiteter Richtlinienentwurf veröffentlicht, der bis zum 30.09.2020 beim VDI kommentiert werden kann.

Richtlinienentwurf 2020-07 ansehen

Richtlinie 2008-05 ansehen

Ferndienste für eine Brandmeldeanlage

Längst bietet uns die Technik die Möglichkeit, aus der Ferne auf eine Brandmeldeanlage zuzugreifen. Bisher sind die Anforderungen an diese Fernverbindung in der Brandmeldetechnik nur rudimentär in der VDE 0833-1 geregelt. Der neue Entwurf der Dienstleistungsnorm für „Remote Services“ in der pr EN 50710 definiert erstmalig konkrete Anforderungen für die Nutzung eines Fernzugriffs.

Welche Vorkehrungen muss ich als Firma und Anbieter dafür treffen? Wie kann ich diese Sicherheitsnachweise erbringen? Wird die Prüfung nach der Dienstleistungsnorm verpflichtend? Welche Anforderungen und Nachweise werden an mein System gestellt?

Die europaweit erarbeitete Norm mit dem Titel "Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" (Ausgabe Mai 2020) wurde nun als deutscher Normenentwurf veröffentlicht. Dieser Normen-Entwurf ist von zentraler Bedeutung für die künftige Zusammenarbeit zwischen Errichter/Instandhaltungs-Dienstleister sowie dem Betreiber/Kunde. Das Dokument legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndienstleistungen über eine Fernzugangsinfrastruktur, ausgeführt im Objekt oder aus der Ferne, u.a. für die Brandsicherheitsanlagen (BMA, SAA, RWA etc.) fest. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Normen-Entwurfes ist eine aufmerksame Durchsicht und Kommentierung von großer Bedeutung. Der Normenentwurf kann hierbezogen werden:

Normenentwurf ansehen auf beuth.de

Produkte

In den europäischen Normen der Reihe EN 54 sind die Funktionen und Leistungsmerkmale der meisten Bestandteile von Brandmeldeanlagen geregelt. Eine Zertifizierungsstelle (z.B. der VdS) prüft die jeweiligen Einzelkomponenten auf Konformität mit den jeweiligen Forderungen der EN 54 und erteilt jeweils eine Gerätezulassung (z.B. G 10115). Die Geräte der Feuerwehrperipherie sind in nationalen Normen und Richtlinien beschrieben und durchlaufen in der Regel ebenfalls einen entsprechenden Zulassungsprozess. Weiterhin ist das Zusammenwirken aller Komponenten im gesamten Brandmeldesystem zu prüfen. Hierzu erteilt die Zertifizierungsstelle in der Regel eine Systemzulassung (z.B. S 2980292).

Sofern mithilfe der Brandmeldeanlage Feststellanlagen der Typen 2 oder 4 nach DIN 14677-1 realisiert werden sollen, müssen die relevanten Komponenten der Brandmeldeanlage darüber hinaus in der allgemeinen Bauartgenehmigung mit aufgeführt sein. Für eine rein zusätzliche Ansteuerung von Feststellanlagen der Typen 1 und 3 ist dies nicht erforderlich.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Die Herstellererklärungen und Zertifikate für die Produkte aus unserem Produktportfolio im Bereich Brandmeldesysteme finden Sie hier.

zu den Herstellererklärungen

Die "neuen" Produktnormen für punktförmige Brandmelder basieren auf komplizierten Algorithmen, welche mehrere Kenngrößen in Kombination auswerten. Punktförmige Brandmelder nach EN 54-26, EN 54-30 und EN 54-31 nutzen dabei neben den Kenngrößen Rauch und/oder Temperatur auch die Kenngröße Gas (Kohlenmonoxid CO).

Zum Kohlenmonoxidmelder

Anwendungen

Werden in Brandschutzkonzepten Brandmelde- und/oder Sprachalarmierungsanlagen gefordert, werden diese in der Regel nach der Normenreihe DIN 14675 geplant, aufgebaut und betrieben. Die DIN 14675-1 beschreibt die Konzeptionierung, die Planung, den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen in verschiedenen Phasen. Diese Phasen werden in den Unterkapiteln 2.3 (Konzept) bis 2.8 (Änderung und Erweiterung) jeweils detailliert beschrieben. Basierend auf den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes fordert die DIN 14675-1 als Grundlage für die weitere Planung die Erstellung eines Brandmelde- und Alarmierungskonzepts. In dieses Konzept fließen neben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch versicherungstechnische Auflagen sowie die Bedürfnisse der Feuerwehr oder Hinweise zu Gebäudenutzung und Alarmorganisation ein. Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept, das auch während der Betriebsphase des Gebäudes die Grundlage für die regelmäßig durchzuführenden Begehungen darstellt, hilft bei Berücksichtigung der relevanten Punkte nicht nur, Täuschungsalarme im Betrieb zu reduzieren, sondern auch, Kosten bei Planung und Ausführung sowie Probleme bei der Abnahme zu vermeiden.

Die DIN 14675-1 gilt stets in Verbindung mit den Anwendungsnormen VDE 0833-1, VDE 0833-2 sowie VDE 0833-4. Während die VDE 0833-1 (Allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen) insbesondere die Vorgaben der DIN 14675-1 zu Betrieb und Instandhaltung ergänzt, konkretisiert die VDE 0833-2 vor allem die Konzeptionierung sowie die Planung und Projektierung. Darüber hinaus hebt die Fassung vom Oktober 2017 die Verantwortung des Betreibers hervor. Die VDE 0833-4 regelt die entsprechenden Punkte für Sprachalarmanlagen.

Die VdS-Richtlinie VdS 2095 legt darüber hinaus die Anforderungen für Planung und Einbau von versicherungstechnisch geforderten Brandmeldeanlagen fest. Sie gilt als eine der wichtigsten Anwendungsregeln für BMA außerhalb der Normung.

Weitere Informationen zu den relevanten Anwendungsnormen sowie zu den Neuerungen in Normung und Bauordnungsrecht erhalten Sie über unser vielfältiges Weiterbildungsangebot.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Seit dem 1. Juni 2024 ist die neue Fassung der DIN VDE 0833-4 - Norm für Sprachalarmanlagen gültig (Übergangsfrist für die alte Normfassung ist bis zum 30. November 2024 vereinbart).

DIN VDE 0833-4 gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Änderung und Betreiben von Sprachalarmanlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Fassung der Norm kann die VDE 0833-4 zukünftig auch für Anlagen angewandt werden, die ausschließlich manuell ausgelöst und nicht automatisch durch eine BMA angesteuert werden.

Neben der Änderung des strukturellen Aufbaus der Norm, wurden auch zahlreiche inhaltliche Aspekte geändert: So wurde beispielsweise das Thema Sprachverständlichkeit konkretisiert und der Anhang zur Messung des Sprachübertragungsindex intensiv überarbeitet. Auch die Brandfalldurchsage gewinnt durch die neue Fassung der Norm an Bedeutung. Des Weiteren wurde die Möglichkeit des Einsatzes von Aktivlautsprechern nach VDE V 0833-4-1 sowie für einige Anwendungsfälle ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Auch die Anforderungen an die Energieversorgung wurden überarbeitet. Die Festlegung zur Ausführung der Schnittstelle zwischen BMA und SAA wurden gestrichen und durch allgemeine Festlegungen ersetzt.

Die Änderungen machen es für Anwender erforderlich, sich umfassend mit dem neuen Dokument zu befassen.

Zur Norm DIN VDE 0833-4

Der Markt stellt vermehrt Anforderungen, Sicherheitssysteme in vorhandene bzw. neu zu errichtende und gemeinsam genutzte IT- Netzwerkinfrastrukturen einzubinden. Dabei kann die Vernetzung grundsätzlich innerhalb von Systemen und von Systemen untereinander - auch gewerk- bzw. herstellerübergreifend - erfolgen.

Diese Leitlinie (keine Norm) soll es ermöglichen, Netzwerkinfrastrukturen zur Vernetzung von Sicherheitssystemen (z.B. Brandmeldeanlagen) zu nutzen oder neu zu errichten, sofern sie die Anforderungen und Schutzziele der angeschlossenen Sicherheitssysteme erfüllen.

Die Vielfalt der möglichen Ausführungen eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks (z. B. Netzwerkinfrastrukturen) lässt eine allgemein gültige Vorgabe an die Planung und Installation nicht zu. Daher soll dieser neue Leitfaden für alle Beteiligten (z.B. Hersteller, Planer, Errichter, Systemintegrator und Betreiber) eine Hilfestellung zur Konzeption, Realisierung und für den Betrieb eines solchen Sicherheitssystem-IT-Netzwerks sein.

Neben einer Darstellung der erforderlichen Verantwortlichkeiten und Rollen werden Hinweise zu Planung, Aufbau und Betrieb von Netzwerken für Sicherheitssysteme gegeben. Im Anhang werden hilfreiche Checklisten für die Vernetzung von Sicherheitssystemen zur Verfügung gestellt sowie Beispiele für Netzwerktopologien dargestellt.

Zur VDE-Leitlinie

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat Mitte April eine neue Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Hierauf macht Hekatron Brandschutz aufmerksam. Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert.

Die Änderungen bringen Klarheit in Themen, die in der Fachwelt in den letzten Jahren zu verschiedenen Interpretationen geführt haben. So ist nun unmissverständlich beschrieben, dass Brandwarnanlagen nicht die Aufgaben von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen übernehmen können. Auch wird deutlicher als bisher wird dargestellt, dass Alarmierungsanlagen auch als Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion ausgeführt werden können.

Neue Fußnoten in der Tabelle mit den wesentlichen Merkmalen für Bauprodukte von Brandmeldeanlagen zeigen, dass gewisse Merkmale nicht immer, sondern in Abhängigkeit der Nutzung oder des konkreten Anwendungsfalls erforderlich sind.

„Auch wenn viele Fachplanende und Errichtende mit dem Thema und den Zusammenhängen nach wie vor überfordert sind und das Regelwerk nur schwer durchschaubar ist, stellen die Änderungen durchaus eine Konkretisierung und Klarstellung gegenüber den vorherigen Fassungen dar“, erläutert Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Er rät allen am Bau Beteiligten, sich mit den Inhalten und insbesondere der Systematik der MVV TB vertraut zu machen. Hekatron Brandschutz bietet hierzu entsprechende Schulungen an und informiert in seinem Newsletter über bauordnungsrechtliche und normative Änderungen.

In einigen Bundesländern gilt die neue Fassung aufgrund von dynamischen Verweisen im Landesbaurecht direkt. Die meisten Bundesländer müssen die neue Fassung jedoch erst einmal ins Bauordnungsrecht überführen.

Zur MVV TB 2023/1

DIN EN 54-1 definiert Begriffe, die für alle Normen dieser Normenreihe EN 54 gelten. Sie wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und im August 2021 neu veröffentlicht. Im Zuge der Überarbeitung wurden neue Begriffe aufgenommen sowie vorhandene Begriffsdefinitionen angepasst / konkretisiert. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch ein zusätzlicher Anhang (Anhang B) mit Beispielen für verteilte BMZ, verteilte SAZ und Netzwerke von Zentralen aufgenommen.

DIN EN 54-1 beim Beuth-Verlag

Hinweis: Die Begriffsdefinitionen können auch kostenfrei über die DIN-Terminologiedatenbank abgerufen werden.

Kostenfreie DIN-Terminologiedatenbank

Normative Anforderungen, rechtliche Zusammenhänge und Empfehlungen für den praktischen Einsatz

Dieses Merkblatt wurde gemeinsam von ZVEI und BHE veröffentlicht. Es befasst sich mit der Feuerwehr-Einsprechstelle nach DIN 14664 als Bestandteil einer Sprachalarmanlage. Es richtet sich sowohl an Planer und Errichter von Sicherheitstechnik als auch an Auftraggeber, Behörden (insbesondere Feuerwehren und Bauaufsichten), Betreiber und Sachverständige.

Bezogen auf die Feuerwehr-Einsprechstelle ergeben sich in der praktischen Anwendung Fragestellungen, weil Anforderungen an das Design und die Funktionen einer Einsprechstelle einerseits in der DIN EN 54-16 und andererseits ins der DIN 14664 unterschiedlich definiert sind. Dies kann dazu führen, dass eine strikt normkonforme Realisierung einer FES nach DIN 14664 im Einklang mit anderen relevanten Normen nicht möglich ist.

Das Merkblatt soll o.g. Zielgruppen dabei unterstützen, diesen Sachverhalt bewerten zu können sowie praktikable Lösungen zu finden.

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VdS-Richtlinie 2496

Die VdS-Richtlinie 2496 gilt für die Ansteuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen durch Brandmeldeanlagen. Sie beinhaltet u.a. gerätespezifische Voraussetzungen für eine verlässliche Installation und bieten präzise Vorgaben für die zuverlässige Kommunikation zwischen Brandmeldung und Löschanlage. Ein wichtiger Fokus liegt auf der "Standard-Schnittstelle Löschen" sowie auf der Direktansteuerung von Alarmventilen in Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen.


In der nunmehr 5. Überarbeitung der Richtlinie wurden die Inhalte auf den Kern der Ansteuerung von Feuerlöschanlagen reduziert. Redundanzen mit Anforderungen aus anderen Richtlinien wurden entfernt.


Neu sind u.a. die Funktionsmatrix, die die delegierbaren Funktionen einer Feuerlöschanlage an die Brandmeldetechnik darstellt, sowie Ergänzungen zum Thema "Feuerwehrbedienfeld und Löschanlage". Weiterhin wurde der Anwendungsbereich der Richtlinien um die Ansteuerung von z.B. Aerosol-Feuerlöschanlagen ergänzt. Eine weitere Zusatzmeldung auf der ‚Standard-Schnittstelle-Löschen‘ erleichtert zukünftig die Kommunikation zwischen Brandmelde- und Feuerlöschtechnik. Auch wurden Schemata sowie konkrete Vorgaben ergänzt, aus denen hervorgeht, was Errichter u.a. bei Gas-, Sprühwasser-, Schaum- und weiteren speziellen Löschanlagen beachten sollten.

Um die Anforderungen der VDE 0833-1 an Personen im Umgang mit Brandmeldeanlagen zu verdeutlichen, hat der ZVEI 2015 das Merkblatt 33006 veröffentlicht. Dieses Merkblatt stellt die Aufgaben und Qualifikationen des Betreibers, der eingewiesenen Person, der sachkundigen Person sowie des Instandhalters übersichtlich dar. 

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Die Unternehmensberatung Wenzel bietet auf ihrer Website eine Datenbank mit über 500 technischen Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen im PDF-Format an.

Zur Datenbank

Die Unterscheidung von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen und Irritationen. Das neu überarbeitete Merkblatt aus dem Fachverband Sicherheit des ZVEI bietet eine strukturierte Übersicht der Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen. Diese Abgrenzung soll Anwendern mehr Sicherheit für Entscheidungen bei der Forderung, Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Überwachung von Gebäuden im Hinblick auf Brände geben. Das Merkblatt des ZVEI wird vom BHE mit unterstützt.

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Dieser Leitfaden soll bei der Auswahl und Planung von Anlagen zur Alarmierung im Gefahrenfall mittels Sprachdurchsagen in Deutschland unterstützen, die für das jeweilige Bauvorhaben zutreffende Anwendungs- bzw. Systemnorm auszuwählen und die Unterschiede in der Anwendung der einzelnen Normen aufzeigen. Er geht dabei neben der VDE 0833-4 und der EN 50849 auch auf die VDE V 0833-4-32 ein.

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Das Dokument ordnet den Meldertausch nach DIN 14675-1 in den rechtlichen Kontext ein und geht dabei u.a. auf die Verkehrssicherungspflichten und den „Bestandsschutz“ ein. Ferner enthält es ein Formular zur Haftungsabgrenzung von Errichtern für den Fall, dass Betreiber den Meldertausch nicht durchführen lassen. Das Faktenblatt kann kostenlos unter www.mission-meldertausch.de heruntergeladen werden.

Zum Faktenblatt - Meldertausch

Die Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik (LGB) des ZVEI hat auf Grundlage der DIN VDE 0833-4 und DIN EN 50849/VDE 0828-1 einen überarbeiteten Vorschlag für ein "Protokoll zur Prüfung und Abnahme von Sprachalarmanlagen (SAA) und elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS)" erarbeitet.

Das Prüf-und Abnahmeprotokoll hat das Ziel, eine einfache, standardisierte Vorgehensweise und Dokumentation bei Prüfungen und Abnahme zu erfüllen. Die neue digitale Fassung des Protokolls kann direkt vom Nutzer innerhalb des PDFs ausgefüllt und abgespeichert werden. 

Zum Protokoll

Das Dokument ist als Checkliste im *.doc-Format aufgebaut und enthält die wichtigsten Inhalte des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes. Es kann für einfache Gebäude als Vorlage herangezogen werden, sollte jedoch um die Alarmorganisation ergänzt werden. Die Vorlage kann kostenlos heruntergeladen werden.

Zum Download

Mitte 2017 wurde ein verbandsübergreifendes Merkblatt zu Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen veröffentlicht. Dieses Merkblatt stellt eine gute Zusammenfassung der wesentlichen Tätigkeiten während des Betriebs von Brandmeldeanlagen dar. Es eignet sich insbesondere für Abstimmungen zwischen Betreibern und Instandhaltern.

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Dienstleistungen

Die Anforderungen an Fachfirmen für Brandmeldeanlagen sind seit April 2018 in einer eigenen Norm, der DIN 14675-2 geregelt. Die Aufteilung der bisherigen DIN 14675 basiert auf einem Beschluss des beim DIN angesiedelten Rates Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Demnach sind Anforderungen an die Konformitätsbewertung in rein nationalen Normen nur noch durch ein separates, unabhängig anwendbares Dokument zulässig.

Die DIN 14675-2 setzt die Anforderungen der DIN EN 16763 bezogen auf Brandmeldeanlagen in Deutschland um. Diese europäische Norm legt für Dienstleistungen an Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen ein europaweit einheitliches Mindestqualitätsniveau fest – durch grundlegende Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen selbst und an die Kompetenz der involvierten Mitarbeiter. Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen im Sinne dieser Norm sind bspw. Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen einschließlich der Alarmübertragung, für die der Dienstleister den Auftrag hat, sowie ortsfeste Feuerlöschanlagen und die Kombination der vorgenannten Anlagen.

Gemäß DIN 14675-1 sollen Leistungen für die Phasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung durch eine Fachfirma erbracht werden. Die DIN 14675-2 legt nun konkrete Bewertungsmaßstäbe für solche Fachfirmen fest und sorgt damit für eine vergleichbare Qualität in der Dienstleistungserbringung.

Neben der Zertifizierung als Fachfirma nach DIN 14675-2 ist eine darüberhinausgehende Zertifizierung als VdS-anerkanntes Errichterunternehmen möglich. Ein Errichterunternehmen, welches VdS-anerkannt ist, stellt sicher, dass bei Gefahrenmeldeanlagen wie beispielsweise Brandmeldeanlagen die betreffenden VdS-Richtlinien eingehalten werden. Die Zertifizierungsstelle von VdS-Schadensverhütung bietet den Errichterunternehmen für Gefahrmeldeanlagen ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Es haben diejenigen Errichterunternehmen Zugang zum Anerkennungsverfahren, die in Lage sind, die Leistungen Planung/Projektierung, Montage/Installation sowie die Instandhaltung von Gefahrmeldeanlagen zu erbringen.

Hekatron unterstützt Sie durch sein umfangreiches Weiterbildungsprogramm bei der Prüfung zur verantwortlichen Person für BMA und SAA. Diese Prüfung ist eine der Voraussetzungen für Ihre Zertifizierung als Fachfirma. Die vollständigen Informationen zum Zertifizierungsprogramm des Verbands akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Zertifizierung von VdS anerkannten Errichterunternehmen erhalten Sie in der VdS Richtlinie 3403. Auch für die Prüfung zur Hauptverantwortlichen VdS-Fachkraft für Brandmeldeanlagen bieten wir Ihnen entsprechende Weiterbildungen an.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 stellt unter Bezugnahme auf die HOAI und die VOB/C Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, der Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu erstellen sind.

In der Richtlinie wird neben einer Kurzbeschreibung der einzelnen Phasen (von der Vorplanung bis zu den revisionsunterlagen) verdeutlicht, wie die im Rahmen der Projektabwicklung zu erstellenden Unterlagen für die beteiligten Kreise (z.B. Bauherrn/Auftraggeber, Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Betreiber) inhaltlich beschaffen sein müssen.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst, in denen der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben wird.

Insbesondere die in den jeweiligen Tabellen unter 2.1 dargestellten "Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungsphase" können für Fachplaner und Facherrichter eine gute Argumentationsgrundlage bieten, wenn bspw. das Brandschutzkonzept nicht als Grundlage für die Planung einer Anlage vorliegt.

Bezogen auf die von Hekatron Brandschutz vertriebenen Komponenten sind folgende Dokumentationstabellen relevant:

  • KG 450, Anlagengruppe 5: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460, Anlagengruppe 6: Förderanlagen
  • KG 474, Anlagengruppe 7: Feuerlöschanlagen


Die Richtlinie ist aktuell in der Fassung vom Mai 2008 gültig. Im Juli 2020 wurde nun ein überarbeiteter Richtlinienentwurf veröffentlicht, der bis zum 30.09.2020 beim VDI kommentiert werden kann.

Richtlinienentwurf 2020-07 ansehen

Richtlinie 2008-05 ansehen

Ferndienste für eine Brandmeldeanlage

Längst bietet uns die Technik die Möglichkeit, aus der Ferne auf eine Brandmeldeanlage zuzugreifen. Bisher sind die Anforderungen an diese Fernverbindung in der Brandmeldetechnik nur rudimentär in der VDE 0833-1 geregelt. Der neue Entwurf der Dienstleistungsnorm für „Remote Services“ in der pr EN 50710 definiert erstmalig konkrete Anforderungen für die Nutzung eines Fernzugriffs.

Welche Vorkehrungen muss ich als Firma und Anbieter dafür treffen? Wie kann ich diese Sicherheitsnachweise erbringen? Wird die Prüfung nach der Dienstleistungsnorm verpflichtend? Welche Anforderungen und Nachweise werden an mein System gestellt?

Die europaweit erarbeitete Norm mit dem Titel "Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" (Ausgabe Mai 2020) wurde nun als deutscher Normenentwurf veröffentlicht. Dieser Normen-Entwurf ist von zentraler Bedeutung für die künftige Zusammenarbeit zwischen Errichter/Instandhaltungs-Dienstleister sowie dem Betreiber/Kunde. Das Dokument legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndienstleistungen über eine Fernzugangsinfrastruktur, ausgeführt im Objekt oder aus der Ferne, u.a. für die Brandsicherheitsanlagen (BMA, SAA, RWA etc.) fest. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Normen-Entwurfes ist eine aufmerksame Durchsicht und Kommentierung von großer Bedeutung. Der Normenentwurf kann hierbezogen werden:

Normenentwurf ansehen auf beuth.de

Produkte

In den europäischen Normen der Reihe EN 54 sind die Funktionen und Leistungsmerkmale der meisten Bestandteile von Brandmeldeanlagen geregelt. Eine Zertifizierungsstelle (z.B. der VdS) prüft die jeweiligen Einzelkomponenten auf Konformität mit den jeweiligen Forderungen der EN 54 und erteilt jeweils eine Gerätezulassung (z.B. G 10115). Die Geräte der Feuerwehrperipherie sind in nationalen Normen und Richtlinien beschrieben und durchlaufen in der Regel ebenfalls einen entsprechenden Zulassungsprozess. Weiterhin ist das Zusammenwirken aller Komponenten im gesamten Brandmeldesystem zu prüfen. Hierzu erteilt die Zertifizierungsstelle in der Regel eine Systemzulassung (z.B. S 2980292).

Sofern mithilfe der Brandmeldeanlage Feststellanlagen der Typen 2 oder 4 nach DIN 14677-1 realisiert werden sollen, müssen die relevanten Komponenten der Brandmeldeanlage darüber hinaus in der allgemeinen Bauartgenehmigung mit aufgeführt sein. Für eine rein zusätzliche Ansteuerung von Feststellanlagen der Typen 1 und 3 ist dies nicht erforderlich.

Ergänzende Links und Unterlagen zum Thema

Die Herstellererklärungen und Zertifikate für die Produkte aus unserem Produktportfolio im Bereich Brandmeldesysteme finden Sie hier.

zu den Herstellererklärungen

Die "neuen" Produktnormen für punktförmige Brandmelder basieren auf komplizierten Algorithmen, welche mehrere Kenngrößen in Kombination auswerten. Punktförmige Brandmelder nach EN 54-26, EN 54-30 und EN 54-31 nutzen dabei neben den Kenngrößen Rauch und/oder Temperatur auch die Kenngröße Gas (Kohlenmonoxid CO).

Zum Kohlenmonoxidmelder

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