Mit Feststellanlagen wird der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt. Durch die Erfüllung dieses bauordnungsrechtlichen Schutzziels ergeben sich in der Regel auch positive Aspekte hinsichtlich des versicherungstechnisch geforderten Sachwertschutzes.
Je nach Typ einer Feststellanlage kann auch die Rettung von Menschen und Tieren unterstützt werden, da die oftmals schweren Brandschutzabschlüsse erst so spät wie nötig geschlossen werden und somit lange für die Selbstrettung insbesondere besonderer Personengruppen (ältere Menschen, Kinder etc.) offen bleiben.
Die Vorgaben zu Planung, Ausführung und Instandhaltung von Feststellanlagen ergeben sich vorwiegend aus den bauaufsichtlichen Zulassungen. Darüber hinaus stehen für die Instandhaltung die Normen der Normenreihe DIN 14677 zur Verfügung. Sie regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen, Tauschzyklen für Brandmelder sowie den Kompetenznachweis für Instandhalter. Die DIN 14677 wurde im März 2011 erstmals herausgegeben. Nach ihrer Überarbeitung erschien die DIN 14677 im August 2018 neu in zwei Teilen:
Die Aufteilung der Norm basiert auf einem Beschluss des beim DIN angesiedelten Rates Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Demnach sind Anforderungen an die Konformitätsbewertung in rein nationalen Normen nur noch durch ein separates, unabhängig anwendbares Dokument zulässig.
Im Zuge der Überarbeitung der DIN 14677 wurde den bahngebundenen Förderanlagen mehr Bedeutung zugesprochen. Dies resultiert in der Tatsache, dass mit der DIN 14677-1 erstmals vier Typen (statt bisher zwei Bauarten) von Feststellanlagen definiert sind.
Bzgl. einer Realisierung von Feststellanlagen der Typen 2 und 4 sind auch die Vorgaben aus VDE 0833-2 zu beachten.
Gem. DIN 14677-1 sind an Feststellanlagen regelmäßige Überprüfungen und Wartungen erforderlich. Für die entsprechende Durchführung sowie die Beauftragung einer Fachkraft ist der Betreiber bzw. eine durch ihn ernannte, eingewiesene Person verantwortlich.
Die monatliche Prüfung ist durch eine eingewiesene Person durchzuführen darf nach 12 aufeinanderfolgenden positiven Überprüfungen auf ein vierteljährliches Prüfungsintervall umgestellt werden, sofern sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung/Bauartgenehmigung keine anderweitigen Anforderungen ergeben.
Der Wartungsumfang bei FSA setzt sich aus einem FSA-spezifischen Anteil sowie – je nach Typ – einem BMA spezifischen Teil und/oder einem Förderanlagen-spezifischen Teil zusammen. Neben den Vorgaben der DIN 14677-1 sowie der Zulassung sind stets auch die Herstellervorgaben zu beachten.
Beim Einsatz von Feststellanlagen sollten auch die Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Gem. der Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASV) dürfen Feuerschutzabschlüsse zwar während der Arbeitszeit durch FSA offengehalten werden. Nach Arbeitsende sind die Abschlüsse jedoch zu schließen. Da Versicherer von den ASV abweichen könne, ist stets der Versicherer zu befragen oder die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Das Schließen der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse außerhalb der Betriebszeiten kann bspw. durch eine (zusätzliche) zeitgesteuerte Auslösung der FSA durch die Brandmeldeanlage realisiert werden.
Die wichtigsten Hinweise zur Planung und Instandhaltung von Feststellanlagen haben wir in unserem Planungshandbuch für Sie zusammengefasst. Weitere wertvolle Informationen zum Zusammenspiel von DIBt und der Normenreihe DIN 14677 erhalten Sie zudem in unserem entsprechenden Whitepaper.
Die VdS-Richtlinie VdS 2095 legt darüber hinaus die Anforderungen für Planung und Einbau von versicherungstechnisch geforderten Brandmeldeanlagen fest. Sie gilt als eine der wichtigsten Anwendungsregeln für BMA außerhalb der Normung.
Weitere Informationen zu den relevanten Anwendungsnormen sowie zu den Neuerungen in Normung und Bauordnungsrecht erhalten Sie über unser vielfältiges Weiterbildungsangebot.
Die DIN 14677-2 legt Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen fest. Im Zuge der Fachkraftausbildung nach DIN 14677-2 lernen Sie die die allgemein anerkannten Regeln der Technik kennen, die es bei der Instandhaltung von Feststellanlagen zu beachten gilt. Dies schafft sowohl für Sie als auch Ihre Kunden ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit. Schließlich kann der Instandhalter im Schadenfall zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er diese Regeln bei der Instandhaltung nicht einhält.
Im Rahmen unseres Weiterbildungsangebotes bieten wir Ihnen die Ausbildung zur Fachkraft für Feststellanlagen und viele weitere Seminare (z.B. zu FSA in explosionsgefährdeten Bereichen) an.
Weitere wertvolle Informationen zum Zusammenspiel von DIBt und der Normenreihe DIN 14677 erhalten Sie zudem in unserem entsprechenden Whitepaper.
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. In den jeweiligen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und instandgehalten werden müssen.
Durch die sukzessive Umstellung des Bauordnungsrechts in den einzelnen Bundesländern ergeben sich auch neue Verfahren hinsichtlich der nationalen Zulassungen von Bauprodukten und Bauarten. Während in der Vergangenheit in der bauaufsichtlichen Zulassung für Feststellanlagen sowohl die Produkte als auch deren Zusammenwirken bescheinigt wurden, ändert sich dies mit dem neuen System: Zukünftig benötigen Produkte einen Prüfbericht nach DIBt Prüfgrundlage, sofern die Produkte nicht einer europäisch harmonisierten Norm entsprechen. Aus diesem Prüfbericht erstellt das DIBt dann eine Produktzulassung. Produkte mit Produktzulassung / CE Kennzeichnung werden als System geprüft. Aus dem Systemprüfbericht erstellt das DIBt eine Bauartgenehmigung. Das neue Verfahren gilt ab sofort. Bestehende Zulassungen gelten aber weiterhin (z.B. Hekatron Z-6.5-1725).
Über den jeweiligen Anwendbarkeitsnachweis hinaus können FSA auch die Anforderungen der DIN EN 14637 erfüllen. Die Norm ist aber nicht im Sinne der Bauproduktenverordnung harmonisiert. Sie beschreibt jedoch das komplette System einer Feststellanlage sowie dessen Prüfung. Die Norm regelt bspw. Prüfanforderungen, wie Leitungsüberwachung, erhöhte EMV-Anforderungen, Klima- und Umweltanforderungen, die über die Anforderungen des DIBt hinausgehen. Durch die DIN EN 14637 wird eine Vergleichbarkeit von Angeboten und Anbietern auch im europäischen Raum ermöglicht.
Die Herstellererklärungen und Zertifikate für die Produkte aus unserem Produktportfolio im Bereich Feststellanlagen finden Sie hier.
Hier finden Sie normenübergreifend die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Produktportfolio im Bereich Feststellanlagen.
Die Vorgaben zu Planung, Ausführung und Instandhaltung von Feststellanlagen ergeben sich vorwiegend aus den bauaufsichtlichen Zulassungen. Darüber hinaus stehen für die Instandhaltung die Normen der Normenreihe DIN 14677 zur Verfügung. Sie regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen, Tauschzyklen für Brandmelder sowie den Kompetenznachweis für Instandhalter. Die DIN 14677 wurde im März 2011 erstmals herausgegeben. Nach ihrer Überarbeitung erschien die DIN 14677 im August 2018 neu in zwei Teilen:
Die Aufteilung der Norm basiert auf einem Beschluss des beim DIN angesiedelten Rates Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Demnach sind Anforderungen an die Konformitätsbewertung in rein nationalen Normen nur noch durch ein separates, unabhängig anwendbares Dokument zulässig.
Im Zuge der Überarbeitung der DIN 14677 wurde den bahngebundenen Förderanlagen mehr Bedeutung zugesprochen. Dies resultiert in der Tatsache, dass mit der DIN 14677-1 erstmals vier Typen (statt bisher zwei Bauarten) von Feststellanlagen definiert sind.
Bzgl. einer Realisierung von Feststellanlagen der Typen 2 und 4 sind auch die Vorgaben aus VDE 0833-2 zu beachten.
Gem. DIN 14677-1 sind an Feststellanlagen regelmäßige Überprüfungen und Wartungen erforderlich. Für die entsprechende Durchführung sowie die Beauftragung einer Fachkraft ist der Betreiber bzw. eine durch ihn ernannte, eingewiesene Person verantwortlich.
Die monatliche Prüfung ist durch eine eingewiesene Person durchzuführen darf nach 12 aufeinanderfolgenden positiven Überprüfungen auf ein vierteljährliches Prüfungsintervall umgestellt werden, sofern sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung/Bauartgenehmigung keine anderweitigen Anforderungen ergeben.
Der Wartungsumfang bei FSA setzt sich aus einem FSA-spezifischen Anteil sowie – je nach Typ – einem BMA spezifischen Teil und/oder einem Förderanlagen-spezifischen Teil zusammen. Neben den Vorgaben der DIN 14677-1 sowie der Zulassung sind stets auch die Herstellervorgaben zu beachten.
Beim Einsatz von Feststellanlagen sollten auch die Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Gem. der Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASV) dürfen Feuerschutzabschlüsse zwar während der Arbeitszeit durch FSA offengehalten werden. Nach Arbeitsende sind die Abschlüsse jedoch zu schließen. Da Versicherer von den ASV abweichen könne, ist stets der Versicherer zu befragen oder die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Das Schließen der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse außerhalb der Betriebszeiten kann bspw. durch eine (zusätzliche) zeitgesteuerte Auslösung der FSA durch die Brandmeldeanlage realisiert werden.
Die wichtigsten Hinweise zur Planung und Instandhaltung von Feststellanlagen haben wir in unserem Planungshandbuch für Sie zusammengefasst. Weitere wertvolle Informationen zum Zusammenspiel von DIBt und der Normenreihe DIN 14677 erhalten Sie zudem in unserem entsprechenden Whitepaper.
Die VdS-Richtlinie VdS 2095 legt darüber hinaus die Anforderungen für Planung und Einbau von versicherungstechnisch geforderten Brandmeldeanlagen fest. Sie gilt als eine der wichtigsten Anwendungsregeln für BMA außerhalb der Normung.
Weitere Informationen zu den relevanten Anwendungsnormen sowie zu den Neuerungen in Normung und Bauordnungsrecht erhalten Sie über unser vielfältiges Weiterbildungsangebot.
Die DIN 14677-2 legt Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen fest. Im Zuge der Fachkraftausbildung nach DIN 14677-2 lernen Sie die die allgemein anerkannten Regeln der Technik kennen, die es bei der Instandhaltung von Feststellanlagen zu beachten gilt. Dies schafft sowohl für Sie als auch Ihre Kunden ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit. Schließlich kann der Instandhalter im Schadenfall zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er diese Regeln bei der Instandhaltung nicht einhält.
Im Rahmen unseres Weiterbildungsangebotes bieten wir Ihnen die Ausbildung zur Fachkraft für Feststellanlagen und viele weitere Seminare (z.B. zu FSA in explosionsgefährdeten Bereichen) an.
Weitere wertvolle Informationen zum Zusammenspiel von DIBt und der Normenreihe DIN 14677 erhalten Sie zudem in unserem entsprechenden Whitepaper.
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. In den jeweiligen Zulassungen bzw. Bauartgenehmigungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und instandgehalten werden müssen.
Durch die sukzessive Umstellung des Bauordnungsrechts in den einzelnen Bundesländern ergeben sich auch neue Verfahren hinsichtlich der nationalen Zulassungen von Bauprodukten und Bauarten. Während in der Vergangenheit in der bauaufsichtlichen Zulassung für Feststellanlagen sowohl die Produkte als auch deren Zusammenwirken bescheinigt wurden, ändert sich dies mit dem neuen System: Zukünftig benötigen Produkte einen Prüfbericht nach DIBt Prüfgrundlage, sofern die Produkte nicht einer europäisch harmonisierten Norm entsprechen. Aus diesem Prüfbericht erstellt das DIBt dann eine Produktzulassung. Produkte mit Produktzulassung / CE Kennzeichnung werden als System geprüft. Aus dem Systemprüfbericht erstellt das DIBt eine Bauartgenehmigung. Das neue Verfahren gilt ab sofort. Bestehende Zulassungen gelten aber weiterhin (z.B. Hekatron Z-6.5-1725).
Über den jeweiligen Anwendbarkeitsnachweis hinaus können FSA auch die Anforderungen der DIN EN 14637 erfüllen. Die Norm ist aber nicht im Sinne der Bauproduktenverordnung harmonisiert. Sie beschreibt jedoch das komplette System einer Feststellanlage sowie dessen Prüfung. Die Norm regelt bspw. Prüfanforderungen, wie Leitungsüberwachung, erhöhte EMV-Anforderungen, Klima- und Umweltanforderungen, die über die Anforderungen des DIBt hinausgehen. Durch die DIN EN 14637 wird eine Vergleichbarkeit von Angeboten und Anbietern auch im europäischen Raum ermöglicht.
Die Herstellererklärungen und Zertifikate für die Produkte aus unserem Produktportfolio im Bereich Feststellanlagen finden Sie hier.
Hier finden Sie normenübergreifend die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Produktportfolio im Bereich Feststellanlagen.