Die Sächsische Bauordnung wurde durch das Gesetz (SächsGVBl. S. 366) zum 01.06.2022 geändert. Im § 47 wurde die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Bestandsbauten bis zum 31.12.2023 festgelegt. Dabei ist die Rauchwarnmelderpflicht durch das bestimmungsgemäße Schlafen auch für Planer und Errichter von Brandmeldeanlagen relevant. Hekatron Brandschutz beantwortet wichtige Fragen für die neuen Anwendungsgebiete zur Änderung der Sächsischen Bauordnung sowie zu den sich daraus ergebenden Anwendungs- fällen. So sind Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite.