Normen und Gesetze im Brandschutz

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Brandschutz im Allgemeinen sowie zu Gesetzen, Normen und Richtlinien, die beim Einsatz unserer Produkte und Dienstleistungen zu beachten sind.

Gesetze

Das Bauordnungsrecht in Deutschland liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Diese definieren in ihren Landesbauordnungen auf Basis festgelegter Schutzzielen Anforderungen an Bauwerke und Bauarten.

Die grundlegenden Schutzziele des Brandschutzes sind in allen Bundesländern bauordnungsrechtlich nahezu gleich definiert. In §14 der Musterbauordnung (MBO) bzw. in den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnungen heißt es:

"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Hieraus ergeben sich aus bauordnungsrechtlicher Sicht die folgenden vier Schutzziele hinsichtlich des Brandschutzes, die wir mit unseren Forschungsaktivitäten sowie unserem Produkt- und Dienstleistungsportfolio aktiv unterstützen:

  • Der Entstehung eines Brandes vorbeugen
  • Der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen
  • Die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Um diese Schutzziele in Abhängigkeit von Größe und Nutzung eines Objektes zu konkretisieren, werden im Bauordnungsrecht Standardbauten und Sonderbauten unterschieden.

Für die Realisierung von Standardbauten genügt aus bauordnungsrechtlicher Sicht in der Regel die Erfüllung der Vorgaben aus den Landesbauordnungen. Dort ist in allen Bundesländern in Deutschland die Rauchwarnmelderpflicht gesetzlich verankert.

Für Sonderbauten (Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten etc.) sind zusätzlich zur Landesbauordnung die im jeweiligen Bundesland über die Technischen Baubestimmungen eingeführten Sonderbauvorschriften anzuwenden. In diesen Sonderbauvorschriften werden in der Regel anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen wie bspw. Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen gefordert. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil stark voneinander abweichen.

Für viele Sonderbauten werden zudem individuelle Brandschutznachweise in Form von Brandschutzkonzepten erstellt. Hier kommen mit zunehmender Komplexität des Gebäudes Brandschutzingenieurmethoden (z.B. Entrauchungssimulationen, Entfluchtungssimulationen) zum Einsatz. Die Einbindung anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen in solche Konzepte hilft unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte dabei, moderne architektonische Konzepte realisierbar zu gestalten sowie eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

Sowohl bei der Planung als auch beim Betrieb eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist stets darauf zu achten, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) mit den Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes wie Zahnräder ineinandergreifen. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen zu berücksichtigen und regelmäßig zu bewerten.

Lesen Sie hier, wie Anlagentechnik insbesondere bei einer effektiven Gebäudeevakuierung unterstützt. Hier erfahren Sie darüber hinaus, wie die technische Gebäudeevakuierung zukünftig durch neue Konzepte optimiert werden kann.

Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht werden Bauprodukte eingesetzt. Ein Bauprodukt, das einer harmonisierten technischen Spezifikation entspricht und die CE-Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den national festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Eine solche harmonisierte technische Spezifikation können einerseits harmonisierte europäische Normen (hEN, z. B. EN 54-7) oder andererseits Europäische Bewertungsdokumente (European Assessment Document, EAD), basierend auf einer ETA (European Technical Assessment) sein.

Eine Übersicht über die derzeit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten und damit gem. der früheren Bauproduktenrichtlinie bzw. der Bauproduktenverordnung harmonisierten technischen Spezifikationen finden Sie hier.

Für Produkte, für die es keine harmonisierten Normen sowie keine Europäischen Bewertungsdokumente gibt, sind häufig nationale Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Diese sind bspw. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis und eine Zulassung im Einzelfall. Alle Verwendbarkeitsnachweise für unsere Produkte finden Sie übrigens hier.

Darüber hinaus dürfen Bauprodukte auch ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden, sofern es für diese Bauprodukte "allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, die jedoch nicht als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht worden sind". Diese Bauprodukte dürfen unmittelbar verwendet werden, da angenommen werden kann, dass sie durch ein anderes Regelsetzungs‐ und Zertifizierungssystem abgedeckt sind und deshalb bewusst auf die Bekanntmachung der allgemein anerkannten Regel der Technik als Technische Baubestimmung verzichtet wird (vgl. Begründung zu §16b MBO).

Da die Europäische Kommission bereits seit einigen Jahren keine Normen der Reihe EN 54 mehr im Amtsblatt veröffentlicht hat, dürfen die entsprechenden Produkte nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn es keine harmonisierte Vorgängernorm gibt. Dennoch handelt es sich bei den entsprechenden Normen (z.B. EN 54-27) in der Regel um in der Fachwelt angesehene Vorgaben, so dass eine allgemeine Anerkennung unterstellt werden kann. Somit ist für Produkte, die einer noch nicht harmonisierten Norm der Reihe EN 54 entsprechen, kein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich.

Hier finden Sie die Herstellererklärungen und Zertifikate zum Hekatron-Produktportfolio.

Zu den Herstellererklärungen und Zertifikate

Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung

Für die Bandmeldetechnik die EN 54 Normenreihe vorgeschlagen, ausgearbeitet, überprüft und als harmonisierte europäische Normen (hEN) bestätigt. Ausgelöst durch rechtliche Anfechtungen und zwei neue EU-Verordnungen ist dieser Prozess ins Stocken geraten. Deshalb gibt es einen großen Rückstau bei der Aktualisierung der harmonisierten Normen.

Sehen Sie sich den Fachartikel der FeuerTrutz vom Spezialist für Normen & Richtlinien Thomas Litterst an

Zum Fachartikel

 

DIN EN 17210 – Neuerungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland

Diese Europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umwelt. Die Norm legt fest, was notwendig ist, um eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen zu erleichtern.

Mit dem Erscheinen der DIN EN 17210 beginnt eine Übergangsfrist, binnen derer im Widerspruch stehende nationale Anforderungen zurückgezogen werden müssen. Solche Anforderungen finden sich zum Teil in der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-1. Die DIN 18040-1 macht u.a. Aussagen zur barrierefreien Alarmierung in öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Normenreihe DIN 18040 deshalb in den kommenden Jahren dahingehend überarbeitet, als dass sie die grundlegenden Anforderungen der DIN EN 17210 bezogen auf die Umsetzung in Deutschland konkretisiert. Die Normen der Reihe DIN 18040 gelten demnach zukünftig gemeinsam mit der DIN EN 17210.

Als Richtschnur für diese Konkretisierung soll auf europäischer Ebene eine Technische Spezifikation (TS) erarbeitet werden, die jedoch keinen normativen Charakter hat.

Zum Artikel

 

Technische Anschaltbedingungen (TAB) - Wie ist vorzugehen, wenn Regelungen / Anforderungen innerhalb von Technischen Anschlussbedingungen von normativen Vorgaben abweichen?

Grundsätzlich sollten die Belange des abwehrenden Brandschutzes (d. h. der örtlichen Feuerwehr) im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Aufnahme der Anschlussbedingungen (AB) der jeweiligen Feuerwehr bzw. Kommune in die Baugenehmigung. Sofern die Anschlussbedingungen nicht in der
Baugenehmigung bzw. in mitgeltenden Unterlagen aufgeführt sind, gelten sie nach vorherrschender Meinung als privatrechtliche Vereinbarungen und haben bauordnunsgrechtlich keine Relevanz, selbst wenn sie von der Kommune veröffentlicht wurden.

Aufgabe der Anschlussbedingungen ist es, organisatorische Fragen zu den feuerwehrtechnischen Belangen in Verbindung mit der BMA beantworten. Hierzu zählen beispielsweise die Festlegung des Erstangriffspunktes, die notwendigen Feuerwehrschließungen oder die Modalitäten der Aufschaltung zur hilfeleistenden Stelle. Leider finden sich in diversen (Technischen) Anschlussbedingungen (TAB) oft zusätzliche technische Anforderungen an BMA, die den geltenden Normen und Richtlinien widersprechen bzw. diese unnötig einschränken. Allerdings wird im Anhang P der DIN 14675-1 seit der Ausgabe 2018-04 ausdrücklich klargestellt, dass normativ festgelegte Anforderungen an die zu verwendenden Komponenten und die Ausführungen einer BMA explizit nicht Bestandteil von Anschlussbedingungen sind.

Erfahrungsgemäß treten Herausforderungen in Zusammenhang mit den Anschlussbedingungen am Ende eines Projektes auf, wenn im Zuge der Aufschaltung Abweichungen gegenüber den Anschlussbedingungen festgestellt und Errichter damit konfrontiert werden. Die Folgen aus diesem Sachverhalt reichen bis hin zu Konventionalstrafen und juristischen Auseinandersetzungen aufgrund einer mangels Feuerwehraufschaltung verzögerten Nutzungsfreigabe des Gebäudes.

Um den damit einhergehenden Herausforderungen vorzubeugen, emfiehlt Hekatron Brandschutz allen Projketbeteiligten, sich bereits frühzeitig mit den Inhalten und Anforderungen der für das jeweilige Projekt gültigen Anschlussbedingungen und Vorgaben auseinanderzusetzen sowie auftretende Fragestellungen frühzeitig zu klären. Dieser Weg lässt sich auch aus Kapitel 5 der DIN 14675-1 ableiten: Hier wird beschrieben, dass im Brandmelde- und Alarmierungskonzept (als Grundlage für Planung und Aufbau der BMA) die an die BMA zu stellenden Mindestanforderungen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen (z.B. Brandschutzdienststelle) eindeutig geklärt und festgelegt werden müssen.

Sofern für Sie als Errichter aufgrund von Anforderungen aus Anschlussbedingungen besondere Herausforderungen bei der Umsetzung einer Hekatron BMA abzeichnen, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Unsere Hotline (hotline(at)hekatron.de) unterstützt Sie gerne auch telefonisch (Tel. 07634-500-8004) bei der Lösungsfindung.

Überarbeitung der DIN VDE 01000-10 - Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

Die DIN VDE 01000-10 wurde überarbeitet. Im Einführungsbeitrag zur neuen Fassung heißt es:"Diese Norm legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind zum Beispiel: das Planen, Projektieren, Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
  • b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
  • c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
  • d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
  • e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
  • f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
  • g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften;
  • h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet."

Link zur Norm beim BEUTH-Verlag 

 

ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen gemäß § 3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Die 6 wichtigsten Anforderungen im Überblick finden Sie auf der Seite "Barrierefrei bauen".

Link zur Seite Barrierefrei Bauen 

Die vollständigen "technischen Regeln für barrierefreie Arbeitsstätten" (PDF) finden Sie hier:

Download ASR V3a.2 (PDF) 

 

Muster-Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR) 2020

Nachdem das europäische Notifizierungsverfahren zur Überarbeitung der MLAR abgeschlossen ist, kann die am 03.09.2020 beschlossene Fassung der MLAR nun auf den Websites der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) heruntergeladen werden. Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung finden sich unter anderem im Kapitel 5 zum Thema Funktionserhalt (siehe Abschnitt 5.3.2 c, sowie 5.3.2 d).
Zu finden unter: Musterrichtlinien -> "Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) - Fassung 10.2.2015 zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03. September 2020"

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR herunterladen 

 

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1

Am 19.01.2021 wurde die aktuelle Fassung 2020/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) durch das DIBt veröffentlicht und kann nun sukzessive in den Bundesländern eingeführt werden. Den Ländern steht es wieder frei, eigene Fassungen mit entsprechenden landespezifischen Änderungen umzusetzen. In Bezug auf die Regelungen zu Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen und Feststellanlagen beinhaltet die neue Fassung nach aktuellem Kenntnisstand keine Änderungen.

Technische Baubestimmungen des DIBt ansehen

Normen- und Verbandsarbeit

Als 100Pro Brandschutzpartner engagiert sich Hekatron in vielen Verbänden, die sich mit Sicherheitstechnik im Allgemeinen und anlagentechnischem Brandschutz im Speziellen befassen. In diesen Gremien bringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hekatron Brandschutz ihr Expertenwissen ein und spiegeln gleichzeitig auch Neuerungen am Markt wider, die sich im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ergeben.

Darüber hinaus engagiert sich Hekatron mit seiner Expertise im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes auch im Bereich der nationalen und internationalen Normungs- und Richtlinienarbeit.

Zusätzlich stehen Juristen für die Untersttützung von bauordnungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Hekatron engagiert sich mit seiner Expertise in folgenden Verbänden:

 

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI)

Der ZVEI zählt zu den wichtigsten Industrieverbänden Deutschlands. Er vertritt die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der deutschen Elektroindustrie auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene.
Zur Website des ZVEI


Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE)

Der BHE ist ein Fachverband für Unternehmen, welche Hersteller, Planer oder Installateure von Produkten sowie Anlagen der vorbeugenden Sicherungstechnik sind. Der Verband vertritt die Interessen Hersteller- und Errichterfirmen in Deutschland.

Zur Website des BHE

 

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

Der VDI ist der größte technisch-wissenschaftlicher Verein in Deutschland. Er gibt wichtige Impulse für neue Technologien sowie technische Lösungen und ist Interessenvertreter für die ihm organisierten Ingenieure und Naturwissenschaftler. Des Weiteren vertritt der Verein seine Interessen in der nationalen Politik.

Zur Website des VDI

 

Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa)

Der bvfa ist ein führender Verband für den vorbeugenden und abwehrenden Technischen Brandschutz in Deutschland. In ihm haben sich deutsche Hersteller von Produkten für den technischen vorbeugenden Brandschutz zusammengeschlossen.

Zur Website des bvfa

 

Forum Brandrauchprävention

Das Forum für Brandrauchprävention e.V. betreibt die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und ist ein gemeinnütziger Verein. Führende Dachverbände sowie Hersteller und Dienstleister sind Mitglieder des Forums. Ziel des Forums Brandrauchprävention e.V. ist der Feuer- und Zivilschutz sowie auch die Unfallverhütung.

Zur Website des Forums für Brandrauchprävention e.V.

 

Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen - CO macht KO

Die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen wurde im Jahr 2018 als nicht eingetragener Verein gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung in Deutschland über die gesundheitsgefährdenden Gefahren von Kohlenmonoxid (CO) aufzuklären.

Zur Website der "Initiative CO macht KO"

 

Präventionsportal Brand-Feuer.de

Brand-Feuer.de ist das einzige ehrenamtliche, umfassende Präventionsportal im deutschsprachigen Raum zu den Themen Brand, Brandursachen, Brandgefahren, Prävention und Kriminalprävention. Die Website wird im Ehrenamt unkommerziell geführt und hat die primäre Zielrichtung, den Mitmenschen mehr Wissen zum Thema Brand und Feuer zukommen zu lassen.

Zur Website - www.brand-feuer.de

Hekatron unterstützt die nationale und internationale Normungsarbeit bei verschiedenen Normungsorganisationen. In einem Vertrag aus dem Jahre 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und DIN ist verankert, dass die deutsche Normungsarbeit grundsätzlich bei DIN und DKE erfolgt. Diese beiden Institutionen sind dazu verpflichtet, die Normungsarbeit nach einem für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Prozess zu gestalten. Dieser Prozess ist in einem detaillierten Regelwerk (DIN 820) beschrieben. So werden bspw. beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) Normenausschüsse zu verschiedenen Bereichen der Technik gebildet; diese Normenausschüsse sind für die fachliche Erarbeitung einer Norm verantwortlich. Um den Warenverkehr auch außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, erfolgt die Normung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene. Dabei sind CEN und ISO die jeweiligen Partnerorganisationen für DIN. CENELEC und IEC bilden das europäische bzw. internationale Pendant für die elektrotechnische Normung des DKE. Der Ursprung einer Norm kann dabei stets ihrer Benennung entnommen werden: Während DIN für deutsche Normen verwendet wird, handelt es sich bei EN-Normen um europäische und bei ISO-Normen um internationale Dokumente.

Normen finden in vielen Bereichen des Lebens Anwendung: Sie definieren nicht nur technische Sachverhalte, sondern helfen auch bei der Umsetzung organisatorischer Themen (z.B. DIN EN ISO 9001). Die bekannteste Norm in Deutschland ist sicherlich die Definition der Papierformate (z.B. DIN A 4).

Weitere Informationen zum Entstehungsprozess einer Norm erhalten Sie in diesem Video. Ausführlichere Details zur Normungsarbeit bei der DKE erhalten Sie in dieser Playlist.

Für sicherheitstechnische Festlegungen in DIN-Normen besteht in der Regel die Vermutung, dass die Norm die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt. Darüber hinaus können Normen auch verbindlich anzuwenden sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn sich die Notwendigkeit der konkreten Anwendung aus öffentlich-rechtlichen Dokumenten (z.B. der Baugenehmigung) ableiten lässt. Darüber hinaus fallen zahlreiche Produkte aus dem Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes unter den Anwendungsbereich der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Diese unmittelbar geltende Verordnung unterliegt dem europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und legt u.a. die Grundlage für harmonisierte Bauprodukte.

Mit dem Mandat M 109 hat die Europäische Kommission an das CEN den Auftrag erteilt, für die Produktfamilien „Feueralarm- / Feuererkennungssysteme, ortsfeste Löschanlagen, Feuer und Rauchschutzsysteme und Explosionsschutzsysteme“ harmonisierte europäische Normen zu erstellen. Die aus diesem Mandat resultierenden und durch die Europäische Kommission als harmonisiert bekannt gemachten Normen, sind im Amtsblatt der Europäischen Kommission aufgeführt. Sie sind für die jeweiligen Bauprodukte, die in Europa in Verkehr gebracht werden sollen, nach Ablauf der Koexistenzperiode verbindlich anzuwenden.

Gesetze

Das Bauordnungsrecht in Deutschland liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Diese definieren in ihren Landesbauordnungen auf Basis festgelegter Schutzzielen Anforderungen an Bauwerke und Bauarten.

Die grundlegenden Schutzziele des Brandschutzes sind in allen Bundesländern bauordnungsrechtlich nahezu gleich definiert. In §14 der Musterbauordnung (MBO) bzw. in den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnungen heißt es:

"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Hieraus ergeben sich aus bauordnungsrechtlicher Sicht die folgenden vier Schutzziele hinsichtlich des Brandschutzes, die wir mit unseren Forschungsaktivitäten sowie unserem Produkt- und Dienstleistungsportfolio aktiv unterstützen:

  • Der Entstehung eines Brandes vorbeugen
  • Der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen
  • Die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Um diese Schutzziele in Abhängigkeit von Größe und Nutzung eines Objektes zu konkretisieren, werden im Bauordnungsrecht Standardbauten und Sonderbauten unterschieden.

Für die Realisierung von Standardbauten genügt aus bauordnungsrechtlicher Sicht in der Regel die Erfüllung der Vorgaben aus den Landesbauordnungen. Dort ist in allen Bundesländern in Deutschland die Rauchwarnmelderpflicht gesetzlich verankert.

Für Sonderbauten (Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten etc.) sind zusätzlich zur Landesbauordnung die im jeweiligen Bundesland über die Technischen Baubestimmungen eingeführten Sonderbauvorschriften anzuwenden. In diesen Sonderbauvorschriften werden in der Regel anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen wie bspw. Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen gefordert. Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil stark voneinander abweichen.

Für viele Sonderbauten werden zudem individuelle Brandschutznachweise in Form von Brandschutzkonzepten erstellt. Hier kommen mit zunehmender Komplexität des Gebäudes Brandschutzingenieurmethoden (z.B. Entrauchungssimulationen, Entfluchtungssimulationen) zum Einsatz. Die Einbindung anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen in solche Konzepte hilft unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte dabei, moderne architektonische Konzepte realisierbar zu gestalten sowie eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

Sowohl bei der Planung als auch beim Betrieb eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist stets darauf zu achten, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) mit den Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes wie Zahnräder ineinandergreifen. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen zu berücksichtigen und regelmäßig zu bewerten.

Lesen Sie hier, wie Anlagentechnik insbesondere bei einer effektiven Gebäudeevakuierung unterstützt. Hier erfahren Sie darüber hinaus, wie die technische Gebäudeevakuierung zukünftig durch neue Konzepte optimiert werden kann.

Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht werden Bauprodukte eingesetzt. Ein Bauprodukt, das einer harmonisierten technischen Spezifikation entspricht und die CE-Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den national festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Eine solche harmonisierte technische Spezifikation können einerseits harmonisierte europäische Normen (hEN, z. B. EN 54-7) oder andererseits Europäische Bewertungsdokumente (European Assessment Document, EAD), basierend auf einer ETA (European Technical Assessment) sein.

Eine Übersicht über die derzeit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten und damit gem. der früheren Bauproduktenrichtlinie bzw. der Bauproduktenverordnung harmonisierten technischen Spezifikationen finden Sie hier.

Für Produkte, für die es keine harmonisierten Normen sowie keine Europäischen Bewertungsdokumente gibt, sind häufig nationale Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Diese sind bspw. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis und eine Zulassung im Einzelfall. Alle Verwendbarkeitsnachweise für unsere Produkte finden Sie übrigens hier.

Darüber hinaus dürfen Bauprodukte auch ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden, sofern es für diese Bauprodukte "allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, die jedoch nicht als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht worden sind". Diese Bauprodukte dürfen unmittelbar verwendet werden, da angenommen werden kann, dass sie durch ein anderes Regelsetzungs‐ und Zertifizierungssystem abgedeckt sind und deshalb bewusst auf die Bekanntmachung der allgemein anerkannten Regel der Technik als Technische Baubestimmung verzichtet wird (vgl. Begründung zu §16b MBO).

Da die Europäische Kommission bereits seit einigen Jahren keine Normen der Reihe EN 54 mehr im Amtsblatt veröffentlicht hat, dürfen die entsprechenden Produkte nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn es keine harmonisierte Vorgängernorm gibt. Dennoch handelt es sich bei den entsprechenden Normen (z.B. EN 54-27) in der Regel um in der Fachwelt angesehene Vorgaben, so dass eine allgemeine Anerkennung unterstellt werden kann. Somit ist für Produkte, die einer noch nicht harmonisierten Norm der Reihe EN 54 entsprechen, kein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich.

Hier finden Sie die Herstellererklärungen und Zertifikate zum Hekatron-Produktportfolio.

Zu den Herstellererklärungen und Zertifikate

Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung

Für die Bandmeldetechnik die EN 54 Normenreihe vorgeschlagen, ausgearbeitet, überprüft und als harmonisierte europäische Normen (hEN) bestätigt. Ausgelöst durch rechtliche Anfechtungen und zwei neue EU-Verordnungen ist dieser Prozess ins Stocken geraten. Deshalb gibt es einen großen Rückstau bei der Aktualisierung der harmonisierten Normen.

Sehen Sie sich den Fachartikel der FeuerTrutz vom Spezialist für Normen & Richtlinien Thomas Litterst an

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DIN EN 17210 – Neuerungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland

Diese Europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umwelt. Die Norm legt fest, was notwendig ist, um eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen zu erleichtern.

Mit dem Erscheinen der DIN EN 17210 beginnt eine Übergangsfrist, binnen derer im Widerspruch stehende nationale Anforderungen zurückgezogen werden müssen. Solche Anforderungen finden sich zum Teil in der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-1. Die DIN 18040-1 macht u.a. Aussagen zur barrierefreien Alarmierung in öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Normenreihe DIN 18040 deshalb in den kommenden Jahren dahingehend überarbeitet, als dass sie die grundlegenden Anforderungen der DIN EN 17210 bezogen auf die Umsetzung in Deutschland konkretisiert. Die Normen der Reihe DIN 18040 gelten demnach zukünftig gemeinsam mit der DIN EN 17210.

Als Richtschnur für diese Konkretisierung soll auf europäischer Ebene eine Technische Spezifikation (TS) erarbeitet werden, die jedoch keinen normativen Charakter hat.

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Technische Anschaltbedingungen (TAB) - Wie ist vorzugehen, wenn Regelungen / Anforderungen innerhalb von Technischen Anschlussbedingungen von normativen Vorgaben abweichen?

Grundsätzlich sollten die Belange des abwehrenden Brandschutzes (d. h. der örtlichen Feuerwehr) im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Aufnahme der Anschlussbedingungen (AB) der jeweiligen Feuerwehr bzw. Kommune in die Baugenehmigung. Sofern die Anschlussbedingungen nicht in der
Baugenehmigung bzw. in mitgeltenden Unterlagen aufgeführt sind, gelten sie nach vorherrschender Meinung als privatrechtliche Vereinbarungen und haben bauordnunsgrechtlich keine Relevanz, selbst wenn sie von der Kommune veröffentlicht wurden.

Aufgabe der Anschlussbedingungen ist es, organisatorische Fragen zu den feuerwehrtechnischen Belangen in Verbindung mit der BMA beantworten. Hierzu zählen beispielsweise die Festlegung des Erstangriffspunktes, die notwendigen Feuerwehrschließungen oder die Modalitäten der Aufschaltung zur hilfeleistenden Stelle. Leider finden sich in diversen (Technischen) Anschlussbedingungen (TAB) oft zusätzliche technische Anforderungen an BMA, die den geltenden Normen und Richtlinien widersprechen bzw. diese unnötig einschränken. Allerdings wird im Anhang P der DIN 14675-1 seit der Ausgabe 2018-04 ausdrücklich klargestellt, dass normativ festgelegte Anforderungen an die zu verwendenden Komponenten und die Ausführungen einer BMA explizit nicht Bestandteil von Anschlussbedingungen sind.

Erfahrungsgemäß treten Herausforderungen in Zusammenhang mit den Anschlussbedingungen am Ende eines Projektes auf, wenn im Zuge der Aufschaltung Abweichungen gegenüber den Anschlussbedingungen festgestellt und Errichter damit konfrontiert werden. Die Folgen aus diesem Sachverhalt reichen bis hin zu Konventionalstrafen und juristischen Auseinandersetzungen aufgrund einer mangels Feuerwehraufschaltung verzögerten Nutzungsfreigabe des Gebäudes.

Um den damit einhergehenden Herausforderungen vorzubeugen, emfiehlt Hekatron Brandschutz allen Projketbeteiligten, sich bereits frühzeitig mit den Inhalten und Anforderungen der für das jeweilige Projekt gültigen Anschlussbedingungen und Vorgaben auseinanderzusetzen sowie auftretende Fragestellungen frühzeitig zu klären. Dieser Weg lässt sich auch aus Kapitel 5 der DIN 14675-1 ableiten: Hier wird beschrieben, dass im Brandmelde- und Alarmierungskonzept (als Grundlage für Planung und Aufbau der BMA) die an die BMA zu stellenden Mindestanforderungen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen (z.B. Brandschutzdienststelle) eindeutig geklärt und festgelegt werden müssen.

Sofern für Sie als Errichter aufgrund von Anforderungen aus Anschlussbedingungen besondere Herausforderungen bei der Umsetzung einer Hekatron BMA abzeichnen, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Unsere Hotline (hotline(at)hekatron.de) unterstützt Sie gerne auch telefonisch (Tel. 07634-500-8004) bei der Lösungsfindung.

Überarbeitung der DIN VDE 01000-10 - Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

Die DIN VDE 01000-10 wurde überarbeitet. Im Einführungsbeitrag zur neuen Fassung heißt es:"Diese Norm legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind zum Beispiel: das Planen, Projektieren, Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
  • b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
  • c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
  • d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
  • e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
  • f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
  • g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften;
  • h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet."

Link zur Norm beim BEUTH-Verlag 

 

ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen gemäß § 3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Die 6 wichtigsten Anforderungen im Überblick finden Sie auf der Seite "Barrierefrei bauen".

Link zur Seite Barrierefrei Bauen 

Die vollständigen "technischen Regeln für barrierefreie Arbeitsstätten" (PDF) finden Sie hier:

Download ASR V3a.2 (PDF) 

 

Muster-Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR) 2020

Nachdem das europäische Notifizierungsverfahren zur Überarbeitung der MLAR abgeschlossen ist, kann die am 03.09.2020 beschlossene Fassung der MLAR nun auf den Websites der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) heruntergeladen werden. Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung finden sich unter anderem im Kapitel 5 zum Thema Funktionserhalt (siehe Abschnitt 5.3.2 c, sowie 5.3.2 d).
Zu finden unter: Musterrichtlinien -> "Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) - Fassung 10.2.2015 zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03. September 2020"

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR herunterladen 

 

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1

Am 19.01.2021 wurde die aktuelle Fassung 2020/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) durch das DIBt veröffentlicht und kann nun sukzessive in den Bundesländern eingeführt werden. Den Ländern steht es wieder frei, eigene Fassungen mit entsprechenden landespezifischen Änderungen umzusetzen. In Bezug auf die Regelungen zu Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen und Feststellanlagen beinhaltet die neue Fassung nach aktuellem Kenntnisstand keine Änderungen.

Technische Baubestimmungen des DIBt ansehen

Normen- und Verbandsarbeit

Als 100Pro Brandschutzpartner engagiert sich Hekatron in vielen Verbänden, die sich mit Sicherheitstechnik im Allgemeinen und anlagentechnischem Brandschutz im Speziellen befassen. In diesen Gremien bringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hekatron Brandschutz ihr Expertenwissen ein und spiegeln gleichzeitig auch Neuerungen am Markt wider, die sich im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ergeben.

Darüber hinaus engagiert sich Hekatron mit seiner Expertise im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes auch im Bereich der nationalen und internationalen Normungs- und Richtlinienarbeit.

Zusätzlich stehen Juristen für die Untersttützung von bauordnungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Hekatron engagiert sich mit seiner Expertise in folgenden Verbänden:

 

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI)

Der ZVEI zählt zu den wichtigsten Industrieverbänden Deutschlands. Er vertritt die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der deutschen Elektroindustrie auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene.
Zur Website des ZVEI


Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE)

Der BHE ist ein Fachverband für Unternehmen, welche Hersteller, Planer oder Installateure von Produkten sowie Anlagen der vorbeugenden Sicherungstechnik sind. Der Verband vertritt die Interessen Hersteller- und Errichterfirmen in Deutschland.

Zur Website des BHE

 

Verein Deutscher Ingenieure (VDI)

Der VDI ist der größte technisch-wissenschaftlicher Verein in Deutschland. Er gibt wichtige Impulse für neue Technologien sowie technische Lösungen und ist Interessenvertreter für die ihm organisierten Ingenieure und Naturwissenschaftler. Des Weiteren vertritt der Verein seine Interessen in der nationalen Politik.

Zur Website des VDI

 

Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa)

Der bvfa ist ein führender Verband für den vorbeugenden und abwehrenden Technischen Brandschutz in Deutschland. In ihm haben sich deutsche Hersteller von Produkten für den technischen vorbeugenden Brandschutz zusammengeschlossen.

Zur Website des bvfa

 

Forum Brandrauchprävention

Das Forum für Brandrauchprävention e.V. betreibt die Initiative "Rauchmelder retten Leben" und ist ein gemeinnütziger Verein. Führende Dachverbände sowie Hersteller und Dienstleister sind Mitglieder des Forums. Ziel des Forums Brandrauchprävention e.V. ist der Feuer- und Zivilschutz sowie auch die Unfallverhütung.

Zur Website des Forums für Brandrauchprävention e.V.

 

Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen - CO macht KO

Die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen wurde im Jahr 2018 als nicht eingetragener Verein gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung in Deutschland über die gesundheitsgefährdenden Gefahren von Kohlenmonoxid (CO) aufzuklären.

Zur Website der "Initiative CO macht KO"

 

Präventionsportal Brand-Feuer.de

Brand-Feuer.de ist das einzige ehrenamtliche, umfassende Präventionsportal im deutschsprachigen Raum zu den Themen Brand, Brandursachen, Brandgefahren, Prävention und Kriminalprävention. Die Website wird im Ehrenamt unkommerziell geführt und hat die primäre Zielrichtung, den Mitmenschen mehr Wissen zum Thema Brand und Feuer zukommen zu lassen.

Zur Website - www.brand-feuer.de

Hekatron unterstützt die nationale und internationale Normungsarbeit bei verschiedenen Normungsorganisationen. In einem Vertrag aus dem Jahre 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und DIN ist verankert, dass die deutsche Normungsarbeit grundsätzlich bei DIN und DKE erfolgt. Diese beiden Institutionen sind dazu verpflichtet, die Normungsarbeit nach einem für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Prozess zu gestalten. Dieser Prozess ist in einem detaillierten Regelwerk (DIN 820) beschrieben. So werden bspw. beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) Normenausschüsse zu verschiedenen Bereichen der Technik gebildet; diese Normenausschüsse sind für die fachliche Erarbeitung einer Norm verantwortlich. Um den Warenverkehr auch außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, erfolgt die Normung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene. Dabei sind CEN und ISO die jeweiligen Partnerorganisationen für DIN. CENELEC und IEC bilden das europäische bzw. internationale Pendant für die elektrotechnische Normung des DKE. Der Ursprung einer Norm kann dabei stets ihrer Benennung entnommen werden: Während DIN für deutsche Normen verwendet wird, handelt es sich bei EN-Normen um europäische und bei ISO-Normen um internationale Dokumente.

Normen finden in vielen Bereichen des Lebens Anwendung: Sie definieren nicht nur technische Sachverhalte, sondern helfen auch bei der Umsetzung organisatorischer Themen (z.B. DIN EN ISO 9001). Die bekannteste Norm in Deutschland ist sicherlich die Definition der Papierformate (z.B. DIN A 4).

Weitere Informationen zum Entstehungsprozess einer Norm erhalten Sie in diesem Video. Ausführlichere Details zur Normungsarbeit bei der DKE erhalten Sie in dieser Playlist.

Für sicherheitstechnische Festlegungen in DIN-Normen besteht in der Regel die Vermutung, dass die Norm die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt. Darüber hinaus können Normen auch verbindlich anzuwenden sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn sich die Notwendigkeit der konkreten Anwendung aus öffentlich-rechtlichen Dokumenten (z.B. der Baugenehmigung) ableiten lässt. Darüber hinaus fallen zahlreiche Produkte aus dem Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes unter den Anwendungsbereich der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Diese unmittelbar geltende Verordnung unterliegt dem europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und legt u.a. die Grundlage für harmonisierte Bauprodukte.

Mit dem Mandat M 109 hat die Europäische Kommission an das CEN den Auftrag erteilt, für die Produktfamilien „Feueralarm- / Feuererkennungssysteme, ortsfeste Löschanlagen, Feuer und Rauchschutzsysteme und Explosionsschutzsysteme“ harmonisierte europäische Normen zu erstellen. Die aus diesem Mandat resultierenden und durch die Europäische Kommission als harmonisiert bekannt gemachten Normen, sind im Amtsblatt der Europäischen Kommission aufgeführt. Sie sind für die jeweiligen Bauprodukte, die in Europa in Verkehr gebracht werden sollen, nach Ablauf der Koexistenzperiode verbindlich anzuwenden.

Brandschutz

Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich nicht nur aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben, sondern können auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Business Continuity) oder zur Erfüllung der im BGB verankerten Verkehrssicherungspflicht erforderlich sein.

Aus diesem Grund sind die Anforderungen unterschiedlicher Stellen (z.B. Gesetzgeber, Versicherung, Betreiber) im Planungsprozess miteinander abzugleichen und ggfs. aufeinander abzustimmen.

Mit dem Produkt- und Dienstleistungsportfolio von Hekatron Brandschutz sind sie auf der sicheren Seite, wenn es um anlagentechnische Brandschutzlösungen für Ihr Objekt geht. Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, die Selbst- und Fremdrettung sicherzustellen, sondern sorgen auch für den Schutz Ihrer Sachwerte. Das bedeutet: Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Mitarbeitenden sowie weniger Betriebs- und Produktionsausfälle im Falle eines Brandereignisses.

Unsere Rauchwarnmelder unterstützen die Selbstrettung von Personen aus Wohnungen und kleineren Sonderbauten.

Durch den Einsatz unserer Brandmeldeanlagen verkürzen Sie nicht nur die Detektions- und Alarmierungszeit, sondern auch die Information der Feuerwehr um ein Vielfaches. Dank der vielfältigen Möglichkeiten einer zusätzlichen Ansteuerung weiterer anlagentechnischer Anlagen und Einrichtungen (Brandfallsteuerungen) kann das Brandereignis außerdem positiv beeinflusst und eingedämmt werden. Selbstverständlich können unsere Brandmeldeanlagen auch ohne Aufschaltung zur Feuerwehr als Brandwarnanlage betrieben werden.

Insbesondere in Objekten, in denen sich viele und/oder ortsunkundige Personen aufhalten, unterstützen unsere Sprachalarmierungsanlagen dabei, die Reaktionszeit der anwesenden Personen im Gefahrenfall durch die Wiedergabe von gezielten Anweisungen zu verkürzen und somit die Selbstrettung zu optimieren. Selbstverständlich können unsere Produkte dabei auch im Normalbetrieb des Gebäudes, z.B. für Hintergrundbeschallung oder Durchsagen, genutzt werden oder in weitere sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen wie bspw. Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) oder in die Fluchtweglenkung eingebunden werden.

Mit seinem umfangreichen Produktportfolios aus den Bereichen der Feststellanlagen sowie der Raumlufttechnischen Anlagen sorgt Hekatron dafür, dass sich Feuer und Rauch im Gebäude nicht ausbreiten können, Öffnungen in brandschutzrelevanten Wänden während des Betriebs jedoch dennoch genutzt und offengehalten werden können.

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Digitales Brandschutzlexikon

Mit unserem Glossar bieten wir Ihnen ein kleines Brandschutzlexikon mit Überblick für den anlagentechnischen Brandschutz relevanten Begriffe und Abkürzungen an.

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