später trat es bereits in Kraft. Dem Thema Brandschutz wird mehr Gewicht verliehen: So sind Rauchwarnmelder nicht mehr nur in Wohnungen, sondern auch in allen Nutzungseinheiten, in denen geschlafen wird [...] Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020. Bei Zuwiderhandlungen, also bei fehlenden oder defekten Rauchwarnmeldern, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Aufnahme in den Bußgeldparagrafen ist ebenfalls neu [...] die Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben“ (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 HBO). Damit sind nun auch Kindertagesstätten, Hotels oder Apotheken